SENDETERMIN Do., 31.08.23 | 05:30 Uhr

Service: Ehevertrag

mit Karin Wroblowski, Anwältin für Familienrecht

Service: Ehevertrag | Video verfügbar bis 31.08.2025 | Bild: WDR

Für viele frisch verliebte Paare ist ein Ehevertrag keine Option. Er gilt als Hintertürchen, als unromantisch. Doch dieses Urteil wird ihm nicht gerecht. Auch wenn ein Paar bei seiner Hochzeit nichts davon hören will: Scheitert eine Ehe wider Erwarten, ist dies schon schmerzhaft genug. Ein Vertrag kann verhindern, dass die Ehe auch finanziell bitter oder in einem Rosenkrieg endet.

Zweck eines guten Ehevertrags ist es, abseits gesetzlicher Regelungen das Eigentum so aufzuteilen, dass jeder nach einer Scheidung ein gesichertes Einkommen behält und am Vermögenszuwachs nach gemeinsamen Vorstellungen partizipiert.

Was ist ein Ehevertrag?

Eine Eheschließung begründet kraft Gesetzes zahlreiche Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten und gegenüber Dritten. Dies betrifft nicht nur die Ehezeit selbst, sondern auch und vor allem die Zeit nach dem Ende der Ehe, und zwar unabhängig davon, ob das Paar durch ein Gericht oder den Tod geschieden wird.

In einem Ehevertrag können die Ehegatten diese Rechte und Pflichten nach ihren individuellen Vorstellungen gestalten. Die wichtigsten Regelungsbereiche sind dabei das Vermögen (Güterstand), der Ausgleich von Anwartschaften auf Altersversorgung (Versorgungsausgleich) sowie der nacheheliche Unterhalt.

Wodurch wird ein Ehevertrag rechtsgültig?

Ein Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden (§§ 1408, 1410 BGB). Ratsam ist es, diesen Vertrag mit Hilfe eines Anwaltes vorzuformulieren. Der Notar ist zwar verpflichtet, die Beteiligten genau über das eheliche Güter- und Scheidungsfolgenrecht zu belehren und ihnen insbesondere Vor- und Nachteile einer von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Vereinbarung vor Augen zu führen. Er muss sich aber nicht zwingend zu den vertraglichen Regelungen äußern.

Ein Ehevertrag kann prinzipiell bis zum Ende der Ehe geschlossen werden. Vom Ehevertrag zu unterscheiden ist die sog. Scheidungsfolgenvereinbarung, in der das Vermögen auseinandergesetzt, der Unterhalt, die Kindschaftssachen, sowie sonstige Familienangelegenheiten, für den Fall der Scheidung geregelt werden. Eine solche Vereinbarung kann in zeitlicher Hinsicht überhaupt erst im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Scheidung wirksam getroffen werden (§ 1378 Abs. 3 BGB).

Was versteht man unter Zugewinngemeinschaft?

In einem Vertrag lässt sich (fast) alles regeln. Ehepaare, aber auch eingetragene Lebenspartner, können sich für viele Fälle wappnen − auch noch während der Ehe und sogar in der Trennungsphase. Selbst Ehepaare, die sich scheiden lassen wollen, können eine Scheidungsfolgevereinbarung treffen. Sie müssen es aber nicht. Das Gesetz sieht eine an sich gute Regelung für Eheleute vor: die Zugewinngemeinschaft. Dieser gesetzliche Güterstand tritt automatisch nach der Eheschließung ein, sofern Ehepaare nichts Abweichendes vereinbart haben – und dürfte auf viele Paare zutreffen.

In der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehegatte das Vermögen, das er vor der Ehe hatte. Auch das Vermögen, das er während dieser Zeit erwirtschaftet, ist seins. In der Regel haftet auch kein Ehepartner für die Schulden des Anderen – weder für diejenigen, die es vor der Ehe schon gab, noch für die, die während der Ehe entstanden sind. Anders verhält es sich mit Schulden oder Darlehen für die ein Ehegatte die Bürgschaft Anderen übernommen hat.

Was bedeutet Gütertrennung und Gütergemeinschaft?

Alternativ dazu haben Paare aber zwei weitere Möglichkeiten: Sie können in einem Vertrag beschließen, ihre Vermögen strikt zu trennen (Gütertrennung), so dass am Ende der Ehe auch kein Vermögenszuwachs ausgeglichen wird. Ebenfalls möglich: Alles in einen Topf werfen (Gütergemeinschaft). Diese Güterrechtsregelung wird in einem Ehevertrag höchst selten gewählt, da sie im Alltag unpraktikabel und in der Auseinandersetzung bei Scheitern einer Ehe schwierig ist.

Tipps

Mit einem Ehevertrag kann ein Paar den Grad der wirtschaftlichen Unabhängigkeit für den Fall einer Trennung vereinbaren und damit von den gesetzlichen Regeln abweichen, die für traditionelle Rollenmodelle gemacht sind. Sinnvoll kann ein Vertrag z.B. für Doppelverdiener sein, wenn ein Ehepartner selbstständig oder als Unternehmer tätig ist. Partner mit unterschiedlichen Nationalitäten sollten einen Vertrag schon deshalb schließen, um festzulegen, welches nationale Recht bei Trennung gelten soll.

Weitere Informationen

• RBB, Podcast "Die Alltagsfeministinnen": Wilde Ehe – Wie ein Partnerschaftsvertrag Sicherheit gibt
https://www.rbb-online.de/rbbkultur/podcasts/die-alltagsfeministinnen/episoden/die-alltagsfeministinnen-episode-010.html0.html

• MDR, Brisant: Ratgeber 'Ehevertrag'
https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/ehevertrag-anwalt-100.html

• MDR, Brisant, Ratgeber 'Unterhalt/Scheidung'
https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/unterhalt-scheidung-108.html

• SWR, Gut zu wissen: Für wen sich ein Ehevertrag lohnt
https://www.swrfernsehen.de/landesschau-rp/gutzuwissen/fuer-wen-sich-ein-ehevertrag-lohnt-100.html

• SWR, Ehevertrag: Für wen ist er sinnvoll?
https://www.swr3.de/aktuell/ehevertrag-fuer-wen-ist-er-sinnvoll-und-was-darf-drinstehen-100.html

Stand: 31.08.2023 07:56 Uhr

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