Mi., 02.08.23 | 05:30 Uhr
Service: Geld vom Pfandhaus
mit Nicole Wegewitz, Insolvenzberaterin
Geld gegen Pfand
Wer eine Wertsache verpfändet, macht keine Schulden, sondern bekommt für das hinterlegte Pfand eine bestimmte Geldsumme und zahlt dafür Zinsen sowie Gebühren. Um bei einem Pfandleiher Geld aufzunehmen, ist weder ein Gehaltsnachweis notwendig, noch muss die eigene Zahlungsfähigkeit offengelegt werden.
Anders als bei einem Kredit erfolgt keine persönliche Haftung, da das geliehene Geld über das Pfand abgesichert ist. Diese Besonderheit führt dazu, dass der Pfandkredit grundsätzlich jedem offensteht, auch bei einem negativen Schufa-Eintrag. Kunden benötigten lediglich seinen Personalausweis, um einen Pfandvertrag im Pfandleihhaus abzuschließen.
Zinsen und Gebühren
Zinsen und Gebühren sind in der Pfandleiherverordnung gesetzlich festgeschrieben: Neben einem Zinssatz von einem Prozent monatlich ist eine Gebühr für die Schätzung, Lagerung und Versicherung der Pfandgegenstände fällig. Danach fallen bei einer Pfandsumme von 100 Euro 2,50 Euro Gebühren an. Bei 200 Euro 4,50 Euro und bei 300 Euro 6,50 Euro. Möchte ein Kunde sein Pfand im Wert von 300 Euro nach drei Monaten auslösen, dann muss er dafür inklusive Zinsen 328,50 Euro zahlen. Die Gebühren für Beträge über 300 Euro sind nicht mehr gesetzlich geregelt, sondern können mit dem Leihhaus frei verhandelt werden.
Das kann beliehen werden
Beliehen werden kann im Grunde genommen alles, was einen Wert hat! Fahrzeuge, Maschinen, Elektrogeräte, Schmuck, teure Uhren, aber auch Porzellan oder die Modell-eisenbahn. Einzige Bedingung: Sie müssen nachweislich der Besitzer der Sachen sein. Für die Bemessung des Kredits wird zuerst der Wert ermittelt. Dabei zählt der aktuelle Marktwert, nicht der einstige Kaufpreis. Von diesem Wert lassen sich maximal 80 Prozent beleihen. Der Kunde erhält dann einen Pfandschein und die Kreditsumme bar ausbezahlt. Der durchschnittliche Kredit in einem Pfandhaus beträgt 250 Euro. Regelmäßig werden aber auch Beträge in fünfstelliger Höhe ausgezahlt.
Wenn ein Pfand nicht ausgelöst wird
Der Pfandkreditvertrag läuft drei Monate. Der Gesetzgeber erlaubt eine Überziehung dieser Frist um vier Wochen. Danach muss die Kreditsumme zuzüglich Zinsen und Gebühren zurückgezahlt und der Pfandgegenstand ausgelöst werden. Es sei denn, der Pfandleiher räumt von sich aus eine Vertragsverlängerung ein. Nach Zahlung der Zinsen und Gebühren kann der Pfandschein dann verlängert werden.
Wird ein Pfand nicht ausgelöst muss es nach der Pfandleiherverordnung versteigert werden. Die Versteigerung darf dabei nur durch einen Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer durchgeführt werden. Falls dabei eine höhere Summe als der Darlehensbetrag sowie die aufgelaufenen Zinsen, Gebühren und anteiligen Versteigerungskosten herausspringt, steht dieser Mehrerlös nicht dem Pfandleiher zu, sondern dem ursprünglichen Besitzer. Holt der sich dieses Geld nicht innerhalb von drei Jahren ab, geht es an den Staat.
Wie finde ich einen Pfandkreditbetrieb?
Eine Liste mit guten Pfandkreditbetrieben findet sich auf der Homepage des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (www.pfandkredit.org/mitglieder). Dem bereits im Jahre 1950 gegründeten Verband gehören etwa 150 Pfandleiher an, die 250 Geschäftsbetriebe im gesamten Bundesgebiet unterhalten.
Hilfe bei finanziellen Problemen
Wachsen Ihnen die finanziellen Probleme über den Kopf, sollten Sie sich an eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung wenden. Anerkannte geeignete Stellen nach § 305 Insolvenzordnung (InsO) finden Sie im Internet. Die Schuldnerberatung hilft in der Regel Einzelpersonen oder Familien (nicht Firmen), die Geldprobleme haben oder überschuldet sind. Für Bezieher von Bürgergeld und Grundsicherung ist die Beratung kostenlos.
Weitere Informationen
• MDR. Bristant, Geld von der Pfandleihe – so funktioniert's!
https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/pfandleihhaus-112.html
• MOMA-Reporter: Letzter Ausweg Pfandhaus
https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/reportagen/moma-reporter-letzter-ausweg-pfandhaus-100.html
• Verbraucherzentrale, Schuldnerberatungen: Unseriöse Angebote erkennen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/schuldnerberatungen-so-erkennen-sie-unserioese-angebote-10475
Stand: 02.08.2023 08:38 Uhr