So., 19.08.12 | 16:30 Uhr
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Ist Bausparen Glückssache?
Wer einen Bausparvertrag abschließt, braucht Glück bei der Auswahl des Beraters. Freundlich sind fast alle. Das haben Testkunden der Zeitschrift Finanztest herausgefunden. Aber jedes vierte Angebot war für den Kunden unpassend. Nur vier von 22 getesteten Bausparkassen wurden mit „gut“ bewertet.
Oft war das Angebot der Berater einfach zu teuer. Finanztest hat die Bausparangebote mit einem Bankdarlehen verglichen. Das Szenario: Der Eigentümer legt sein Geld statt bei der Bausparkasse bei einer Bank an, zu einem Zinssatz von 1,75 Prozent. Die Modernisierung finanziert er dann in vier Jahren mit seinem Sparguthaben und einem Bankdarlehen. Für das Darlehen hat Finanztest einen Zinssatz von 5,5 Prozent berechnet. Jedes fünfte Bausparangebot war mindestens 500 Euro teurer als diese Alternativfinanzierung.
Von Finanztest am schlechtesten bewertet wurden die Bausparkassen HUK-COBURG, LBS Ost, Deutsche Bank und LBS Rheinland Pfalz. Eine durchweg gute Beratung gab es beim Testsieger, der Bausparkasse Wüstenrot. Finanztest empfiehlt, besser mehrere Angebote einzuholen.
Sturmschäden richtig dokumentieren
Sturmschäden sollten gut dokumentiert werden, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Deshalb, so empfehlen die Verbraucherschützer, umgestürzte Bäume oder überflutete Keller unbedingt fotografieren und den Schaden der Versicherung melden. Und ist das eigene Haus beschädigt, dann sollten sie zusätzlich mit einem Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen. Dieses Protokoll am besten durch Kaufbelege der zerstörten Gegenstände ergänzen. Gibt es keine Belege mehr, dann geben Sie den ungefähren Neupreis zum Zeitpunkt der Anschaffung an. Die zerstörten Gegenstände zum Schadensnachweis aufbewahren.
Für Sturmschäden kommen die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung auf. Die Hausratversicherung zahlt zum Beispiel, wenn ein vom Sturm abgeknickter Baum auf das Dach fällt und die Wohnungseinrichtung beschädigt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Schäden am Haus, also in diesem Fall am Dach. Sturmschäden sind allerdings erst ab Windstärke 8 abgesichert.
Feuerbrand am Kernobst
Feuerbrandbakterien befallen hauptsächlich Kernobst wie Apfel, Birne, Quitte sowie Ziergehölze wie Eberesche, Feuerdorn und Felsenbirne. Sie können binnen Kurzem ganze Pflanzen zum Absterben bringen. Betroffen sind vor allem die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern.
Die Symptome von Feuerbrand gleichen der Spitzendürre beim Steinobst, wobei Steinobst nicht von Feuerbrand heimgesucht wird. Und auch umgekehrt kann die Monilia-Spitzendürre dem Kernobst nicht gefährlich werden. Verdacht sollte man immer dann schöpfen, wenn ganze Blattbüschel und Triebspitzen von Apfel und Co. mitten in der Saison braun werden und absterben. Die Spitzen längerer Triebe sind bogenförmig gekrümmt und zu Anfang treten dort braune Tropfen aus, trocknen aber später ein.
Für Feuerbrand herrscht Meldepflicht beim Pflanzenschutzamt des jeweiligen Bundeslandes (Adressen findet man über Suchmaschinen im Internet). Das Pflanzenschutzamt entscheidet dann, was zu tun ist. Unter Umständen kann es reichen, betroffene Baumpartien großzügig herauszuschneiden. Das Schnittgut muss anschließend verbrannt werden, die Scheren sind zu desinfizieren. Von alten Apfelbäumen weiß man, dass sie den Befall unter Umständen überleben können, indem sie die Befallsherde abschotten.
Autoren: Monika Geisler, Dieter Schug und Friedemann Borchert
Stand: 05.07.2013 10:28 Uhr