So., 09.09.12 | 16:30 Uhr
Das Erste
Tag des offenen Denkmals
Am 9.9.2012 fand in ganz Deutschland wieder der Tag des offenen Denkmals statt. Überall öffneten auch private Eigentümer ihre Häuser für interessierte Besucher.
Auch Familie Tschentscher hatte ihr idyllisches Bauernhaus für die Besucher des „Tags des offenen Denkmals“ geöffnet. Ist es doch das älteste Fachwerkhaus in Leichlingen, einem kleinen Ort bei Köln. Doch davon wussten sie noch nichts, als sie sich vor einigen Jahren für das baufällige Haus interessierten. Man hielt es für ein Bauernhaus aus dem 19. Jahrhundert. Erst die dendrochronologische Untersuchung der Balken brachte die fast schon sensationelle Erkenntnis: Im Kern des Hauses stammten sie aus dem Jahr 1512. Seitdem war das Haus allerdings mehrfach umgebaut und erweitert worden.
Ursprünglicher Zustand rekonstruiert
Das Haus hatte man seit dem 19. Jahrhundert mit Metallplatten in bergischer Schieferoptik verkleidet und auch die Fenster deutlich vergrößert. Erst bei Abnahme der Metallplatten fand man die Zapfenlöcher der alten, kleineren Fenster und Familie Tschentscher entschied sich mutig zur Rekonstruktion des Ursprungszustands aus den ganz frühen Jahren des Hauses.
Bei der aufwendigen Restaurierung wurden wieder Eichenbalken, Lehmziegel und Lehmputze verwendet. So viel Altsubstanz wie nur möglich wurde erhalten und nur dort ausgetauscht, wo es gar nicht anders ging. Unter dem Lehmputz der Innenwände befindet sich heute eine Wandheizung, so dass keine sichtbaren Heizkörper nötig waren, die den Raumeindruck sehr gestört hätten.
Entscheidend für den Erfolg der Restaurierung war die Einbeziehung einer Architektin, die sich auf solche Projekte spezialisiert hat. Sie kannte die speziellen Probleme solcher Sanierungen und wusste auch, welche Fördermittel zur Verfügung stehen könnten.
Fördermittel vor Baubeginn beantragen
Fördermittel, also Zuschüsse für die Restaurierung, kann man grundsätzlich beim örtlichen Denkmalamt, dem Landeskonservator oder auch bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beantragen. Allerdings muss man darauf achten, den Antrag für die Fördermittel schon vor Beginn der Baumaßnahmen zu stellen. Denn nach Baubeginn wird in der Regel nichts mehr zugeteilt. Grundsätzlich kann man aber die Kosten, die man für die Restaurierung aufwendet, von der Steuer absetzen. Und das über zehn Jahre zu 100 Prozent.
Die Restaurierung eines Baudenkmals mit ungewöhnlichen Räumen muss also nicht teurer als der Neubau eines ganz normalen Eigenheims sein. Wenn man weiß, wo und wie man Hilfe findet. Wie gut das alles funktionieren kann, haben die Tschentschers schließlich glücklich erlebt. Für Städte und Gemeinden sind solche Häuser ein großer Gewinn.
Autor: Ralf Raimo Jung
Stand: 11.09.2013 10:41 Uhr