Baupleiten und Baupfusch: So vermeiden Sie Risiken
Baupleiten und Baupfusch können den schönsten Traum vom Eigenheim zum Alptraum werden lassen. Das muss nicht sein! Mit unseren neun goldenen Regeln können Sie Ihr Risiko deutlich verringern.
Prüfen Sie den Vertragspartner!
Bauherren sollten sich nach dem Ruf des Bauunternehmens oder Vertragspartners erkundigen, bevor sie Verträge abschließen. Lassen Sie sich erfolgreich fertiggestellte Projekte zeigen, fragen Sie die Bewohner. Erkundigen Sie sich außerdem, ob bei der Verbraucherzentrale Beschwerden vorliegen.
Vorsicht: Fallstricke in Bauverträgen
Eine Bürgschaft vermittelt dem Bauherren vermeintlich zusätzliche Sicherheit. Doch wenn eine Baufirma für ihre eigenen Mängel als Bürge eintritt, dann ist das nichts wert. Nur mit einer banküblichen Bürgschaft werden die Risiken tatsächlich verringert.
Lassen Sie sich Gewährleistungsansprüche gegen Handwerker abtreten!
Eine solche vertragliche Vereinbarung sorgt dafür, dass Sie im Falle einer Insolvenz Ihres Vertragspartners – ob nun Bauunternehmen oder Bauträger – eigene Ansprüche gegen die an Ihrem Bau beteiligten Handwerker stellen können.
Aber auch wenn Ihr Vertragspartner beim Hausbau nicht zahlungsunfähig ist, kann durch Baumängel viel Ärger entstehen. Immerhin hat jeder Neubau durchschnittlich 21 Problemstellen, deren Beseitigung den Bauherren tausende von Euro kosten kann. Hier ein paar Tipps, wie Sie das Risiko im Rahmen halten:
Machen Sie klare Ansagen!
Bauvertrag und Leistungsbeschreibung sollten so detailliert wie möglich abgefasst werden. Da die komplexen Merkmale einer vollständigen Leistungsbeschreibung und die Formulierungen eines Bauvertrags Laien in der Regel überfordern, ist Unterstützung durch Fachleute gefragt.
Achtung: Die Aufgabe eines Notars besteht nicht darin, Verträge auf günstige Bedingungen für den Käufer zu prüfen, sondern nur auf ihre allgemeine Rechtmäßigkeit.
Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss beraten!
Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, in rechtlichen ebenso wie in bautechnischen Fragen Rat zu suchen, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder Eigentümervereinen (in der Regel ist hier der Beitritt nötig), die Kosten bewegen sich etwa im Rahmen von 200 bis 300 €. Alternativ helfen auch im Baurecht versierte Anwälte im juristischen und Architekten oder Sachverständige im fachlichen Bereich weiter. Bedenken Sie, dass der Schaden durch Unstimmigkeiten in der Vertragsgestaltung und durch Mängel leicht in die Zehntausende gehen kann. Legen Sie Bauvertrag und -beschreibung also besser vor der Unterschrift einem Fachmann vor.
Lassen Sie Ihren Hausbau durch Sachverständige begleiten!
Wie mit den Verträgen verhält es sich auch mit dem Gebäude selbst. Welcher Laie kennt schon all die verschiedenen Schritte, die bis zur Fertigstellung eines kompletten Hauses oder einer Wohnung nötig sind?
Unterstützung kann ein Sachverständiger als Baubegleiter leisten. Je nach Anbieter und vereinbartem Leistungsumfang kontrolliert er nicht nur die Arbeiten am Bauplatz, sondern hilft auch bei der Verhandlung mit dem Bauunternehmen, wenn es um die rasche Beseitigung von Mängeln geht. Für normale Familienhäuser sind solche Dienstleistungen für etwa 1 Prozent der Bausumme zu haben. Kosten, die zwar in die Tausende gehen können, aber nichts im Vergleich zu den Beträgen, um die es im Fall schwerer Baumängel geht - vom Ärger ganz zu schweigen.
Reklamieren Sie Mängel rechtzeitig!
Bauherren haben ein Anrecht auf die Behebung von Mängeln. Doch was ist eigentlich ein Mangel? Vereinfacht gesagt liegt er dann vor, wenn das Ergebnis einer Arbeit vom Vereinbarten abweicht. Gab es zu einem bestimmten Detail oder Arbeitsschritt keine Vereinbarung, muss als Maßstab dienen, wie die entsprechenden Arbeiten üblicherweise aussehen sollten. Auch bei dieser Einschätzung können Baubegleiter helfen.
Treten tatsächlich Fehler auf, kann der Bauherr von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Das heißt, dass er das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten darf.
Fordern Sie Fehlerbeseitigung!
Wichtig ist auf jeden Fall, Mängelbeseitigung richtig einzufordern, aus Beweisgründen am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dabei sollte man bereits eine angemessene Frist setzen. Überschreitet das Unternehmen sie, kann man - nach einer Mahnung und kurzer Nachfrist - auf dessen Kosten einen anderen Anbieter beauftragen. Das ist allerdings nicht ohne Risiko. Denn das Geld dafür muss man selbst erst einmal vorstrecken.
Mängelkontrolle vor Ablauf der Gewährleistung
Auch nach Ende der Bauarbeiten kann es Ärger geben. Lassen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (je nach Vertrag vier oder fünf Jahre), einen Sachverständigen oder einen Gutachter durch die Immobilie gehen, um mögliche offensichtliche oder auch versteckte Mängel aufzudecken. Nur dann kann der Eigentümer diese vor Ablauf der Gewährleistungsfrist notfalls noch gerichtlich geltend machen. Lassen Sie bei entdeckten Mängeln nicht selbst ein Gutachten anfertigen, sondern beantragen Sie ein gerichtliches Beweisverfahren. Dann gibt das Gericht selbst ein Gutachten in Auftrag, das dann auch in einem Prozess verwertbar ist. Zwar sind damit zusätzliche Kosten verbunden, aber die Gutachterkosten können sehr gut angelegt sein. Denn ein Schaden geht nachher möglicherweise in die Zehntausende.
Linktipps zum Thema Baupfusch
Ratgeber Verbraucherzentralen, 2013, 19,90 Euro
=> Bauförderer.de - Infoportal der Verbraucherzentralen Informationen zu Bauberatung und -begleitung sowie Sachverständige erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen und unter
=> Haus & Grund Deutschland - Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hält für Mitglieder ebenfalls Angebote zur Baubegleitung und Bauschadenermittlung bereit. Wenden Sie sich an Ihren Verein oder an Haus & Grund Deutschland
=> Kauf eines Reihen- oder Doppelhauses - Schlüsselfertig vom Bauträger
Ratgeber der Verbraucherzentralen, 2011, 12,90 Euro
=> Kauf und Bau eines Fertighauses
Ratgeber der Verbraucherzentralen, 2011, 9,90 Euro