Pressemeldung vom 05.02.2016

Tagessieg mit 5,85 Millionen Zuschauern für den Donnerstags-Krimi im Ersten:

"Der Bozen-Krimi: Das fünfte Gebot" punktet auch bei der Zielgruppe von 14-49 Jahren

Der zweite Film der "Bozen"-Krimireihe holte am gestrigen Donnerstag mit 5,85 Mio. Zuschauern, das entspricht einem Marktanteil von 17,8%, den Tagessieg. Auch das Interesse des jungen Publikums war groß: 9,1 % (1,03 Mio.) der Zielgruppe von 14-49 Jahren verfolgten Chiara Schoras als Ermittlerin Sonja Schwarz, die privat unter Druck gerät, als ihr Mann in einen Mordverfall verwickelt wird.

Katja Kirchen, Koordinatorin der Krimireihen am Donnerstag im Ersten: "Wir freuen uns, dass unsere ‚Donnerstags-Krimis‘ so einen guten Start hingelegt haben. Bereits letzte Woche konnte sich ‚Der Athen-Krimi‘ mit Francis Fulton-Smith gut gegen die Konkurrenz behaupten. Wir sind gespannt, wie den Zuschauern nächsten Donnerstag ‚Der Bozen-Krimi: Herz-Jesu-Blut‘ gefällt und wie im März die neuen Reihen ‚Der Tel-Aviv-Krimi‘ und ‚Der Urbino-Krimi‘ ankommen."

"Der Bozen Krimi: Das fünfte Gebot " und "Der Bozen-Krimi: Herz Jesu-Blut" unter der Regie von Thorsten Näter sind Produktionen der Jojo Film- und Fernsehproduktion (Produzent: Dr. Bernhard Jost), im Auftrag der ARD Degeto (Redaktion: Diane Wurzschmitt) für Das Erste.

0 Bewertungen
Kommentare
Bewerten

Kommentare

Kommentar hinzufügen

Bitte beachten: Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern werden innerhalb von 24 Stunden durch die Redaktion freigeschaltet. Es dürfen keine externen Links, Adressen oder Telefonnummern veröffentlicht werden. Bitte vermeiden Sie aus Datenschutzgründen, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Fragen zu den Inhalten der Sendung, zur Mediathek oder Wiederholungsterminen richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an die ARD-Zuschauerredaktion: https://hilfe.ard.de/kontakt/. Vielen Dank!

*
*

* Pflichtfeld (bitte geben Sie aus Datenschutzgründen hier nicht Ihre Mailadresse oder Ähnliches ein)

Kommentar abschicken

Ihr Kommentar konnte aus technischen Gründen leider nicht entgegengenommen werden

Kommentar erfolgreich abgegeben. Dieser wird so bald wie möglich geprüft und danach veröffentlicht. Es gelten die Nutzungsbedingungen von DasErste.de.