Witwe Clara und Witwer Ulf verbindet eine ungewöhnliche Gemeinsamkeit: Beide trauern um ihre Ehepartner, die sie aber nicht für tot erklären lassen können. Zwar besteht weder am mutmaßlichen Freitod von Ulfs Frau Anke noch an dem tödlichen Gletscherabsturz von Claras Gatten Enno irgendein behördlicher Zweifel, doch für die Beurkundung besteht der paragrafentreue Beamte jeweils auf eine Leiche – und die gibt es in beiden Fällen nicht.