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Kontraste

Showdown in Münster: „AfD gegen Bundesrepublik Deutschland“:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hegt einen schlimmen Verdacht: Ist die AfD rechtsextrem? Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster kommt es diese Woche zum Showdown zwischen AfD und Bundesamt. Das Urteil wird eigentlich für diesen Mittwoch erwartet, doch Prozessbeobachter meinen eine Verschleppungstaktik der AfD-Anwälte zu erkennen, zudem entwickelt sich der Prozess zu einer Materialschlacht mit tausenden Seiten Gutachten.

Viel hängt vom Urteil der Richter ab: Darf der Verfassungsschutz die AfD als Partei nachrichtendienstlich beobachten? Wird die AfD nach einem für sie negativen Urteil womöglich als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft – ausgerechnet im Jahr von drei Landtagswahlen und der Europawahl, in denen sich die Partei gute Chancen ausrechnen darf? Steht am Ende ein AfD-Verbot? Der Verfassungsschutz sammelt seit Jahren Material über die Partei. Zentrale Punkte für den Extremismus-Verdacht des Inlandsgeheimdienstes: „Völkischer Nationalismus“, „Verletzung der Menschenwürde“ oder „Umsturzfantasien“ – und eben nicht mehr nur bei Björn Höcke, sondern auch bei anderen entscheidenden Personen der Partei, wie "Kontraste"-Recherchen zeigen. Hinzu kommt: Die Verbindungen der Partei zu dem als erwiesen extremistisch eingestuften Magazin „Compact“ sind offenbar enger als bislang bekannt.

Steuert Deutschland ins Cannabis-Chaos?: Schon sehr bald, ab dem 1. April, sollen Anbau und Besitz von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Umständen erlaubt sein. Für die geschätzt 4,5 Millionen erwachsenen „Kiffer“ in Deutschland endet damit die Angst vor Strafverfolgung. Polizei und Justiz können sich auf die Dealer konzentrieren, so ein Gedanke hinter der neuen Regelung. Doch viele Bundesländer laufen dagegen Sturm, sie drohen das Cannabis-Gesetz im Bundesrat zu blockieren – aus generellen Bedenken, aber auch weil zehntausende Strafverfahren für Cannabisdelikte überprüft werden müssen – ein immenser Aufwand für die Justiz. Auch langfristig würden die Ermittlungsbehörden nicht entlastet, sagen Kritiker, denn das Gesetz sei viel zu kleinteilig. So müsste die Polizei eigentlich bei jedem öffentlich gerauchten Joint nachmessen, ob der Mindestabstand von 100 Metern zu Kitas, Schulen, Jugendzentren und Spielplätzen eingehalten worden ist. Eine "Kontraste"-Abfrage unter den Bundesländern zeigt zudem: Vielerorts ist noch völlig unklar, wer sich um die Genehmigungen und Kontrollen der Cannabisvereine kümmern soll. Deutschland zwischen der Hoffnung auf große Kiffer-Freiheit und drohendem Cannabis-Chaos.

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