So., 10.03.13 | 16:30 Uhr
Das Erste
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Vorziehen auf der Fensterbank Die Gartensaison hat bereits begonnen, nämlich auf der Fensterbank. Es gilt, möglichst bald die ersten Jungpflanzen vorzuziehen. Tomatensamen zum Beispiel am besten einzeln in kleine Töpfchen aussäen und dann feucht und warm halten. Nach der Keimung möglichst hell stellen und gleichmäßig feucht halten. Wenigstens einmal sollte in größere Gefäße umgetopft werden, bis die Tomaten Mitte Mai nach draußen kommen. Bei jedem Umpflanzen die Tomaten etwas tiefer setzen, weil sie am Stamm neue Wurzeln treiben und somit standhafter werden. Es gibt viele Gemüse- und Blumensorten, die spätestens im März ausgesät werden sollten. Details finden sich auf den Rückseiten der Samentüten.
Heißes Badewasser
Zügig heißes Badewasser, und zwar eine ganze Wanne voll! Das können Mieter verlangen. So hat zumindest das Amtsgericht München in einem Fall entschieden. Dort brauchte eine Mieterin 42 Minuten, bis das Wasser schließlich warm war. Das wurde von einem Sachverständigen bestätigt. Die Richterin entschied: Fast eine dreiviertel Stunde ist zu lange. Mieter müssten Badewasser einlassen können, ohne darauf zu warten. Und dieses Wasser müsse dann mindestens 41 Grad warm sein. (Urteil des Amtsgerichts München vom 26.10.11 AZ 463 C 4744/11)
Neue Förderung für Heizung
Seit März gibt es besonders günstige Kredite für den Kauf einer neuen Heizung, wenn man dabei auf erneuerbare Energien setzt. Für Biomasseanlagen, zum Beispiel Pelletheizungen, oder für Wärmepumpen, oder Sonnenkollektoren vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, günstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro.
Dieses neue Kreditprogramm kann man sogar kombinieren mit dem schon bestehenden Zuschussprogramm dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Von dort gibt es für 40 qm Sonnenkollektoren noch einmal 3.600,- Euro geschenkt.
Auch für energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Häusern gibt es ab März mehr Geld vom Staat. Beim KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ sind die Konditionen verbessert worden. Zusätzlich ist der Zuschuss für so genannte Einzelmaßnahmen von bisher 7,5 Prozent auf künftig 10 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht worden. Es werden pro Wohneinheit maximal 5.000 Euro gezahlt. Und auch für Komplettsanierungen sind die Höchstbeträge erhöht worden auf 15.000 Euro (Effizienzhaus 70) oder sogar 18.750 Euro (Effizienzhaus 55).
Autoren: Friedemann Borchert und Dieter Schug
Stand: 01.10.2014 16:23 Uhr