Sa., 17.07.21 | 18:05 Uhr
Das Erste
Sportschau
Film von Hajo Seppelt
Positive Dopingtests nach flüchtigem Hautkontakt: Ein weltweit einmaliges Experiment der ARD-Dopingredaktion und des Instituts für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln stellt das weltweite Anti-Doping-System infrage. Die Versuchsreihe steht im Mittelpunkt der ARD-Dokumentation „Geheimsache Doping – SCHULDIG. Wie Sportler ungewollt zu Dopern werden können“ (rbb), die am Samstag, 17. Juli 2021, um 18:00 Uhr im Ersten ausgestrahlt wird. Direkt im Anschluss ab ca. 18:55 Uhr zeigt Das Erste eine Diskussion, die sich mit diesem Thema eingehend beschäftigt. Moderator ist Markus Othmer, der Christina Obergföll (Speerwurf-Weltmeisterin von 2013), Bob Hanning (Vizepräsident Deutscher Handball-Bund) sowie Hajo Seppelt zu Gast hat. Zugeschaltet werden in der Sendung außerdem Johannes Herber (Geschäftsführer Athleten Deutschland) und Lars Mortsiefer (Vorstand NADA).
Das Experiment: Positive Dopingtests nach flüchtigem Hautkontakt
Im Rahmen des Experiments, das von der Ethikkommission der Universität Köln genehmigt worden war, bekamen zwölf Probanden geringe Mengen verschiedener Anabolika mittels einer Trägersubstanz über die Haut verabreicht – durch minimale Berührungen an Hand, Nacken und Arm. Bei allen zwölf Probanden ergaben die Erstauswertungen der Proben durch das renommierte Kölner Dopingkontrolllabor massiven Dopingverdacht. Die verbotenen Substanzen, im Experiment in Minimaldosen verabreicht, waren zum Teil schon eine Stunde nach der Applikation und bis zu 15 Tage lang nachweisbar.
Die Ergebnisse des Experiments und der mehr als vier Jahre dauernden Recherchen sorgen für Entsetzen bei Athletinnen und Athleten, vor allem wegen möglicher Anschlagsszenarien. Er stelle sich die Frage, ob die neue Faktenlage „vielleicht auch ein Stück weit das Ende des professionellen Sports“ bedeuten könne, sagte Triathlon-Olympiasieger Jan Frodeno, nachdem er mit mehreren deutschen Top-Athleten Teile des Films vor der Ausstrahlung gesehen hatte: „Wie will man da in Zukunft noch irgendeine saubere Legitimität darstellen, wenn der Betrug eigentlich grenzenlos wird?“
Athletinnen und Athleten verunsichert und geschockt
Auch Athletinnen wie Beachvolleyballerin Karla Borger („Wie kann man sich jetzt noch schützen?“) oder Fußballerin Almuth Schult („Es ist zu einfach, die Athleten mit nur einer einzigen Urinprobe als schuldig hinzustellen.“) zeigten sich tief verunsichert. Das Experiment habe „in alle Richtungen extreme Auswirkungen“, sagte Speerwurf-Olympiasieger Thomas Röhler: „Ich bin einfach geschockt.“
Mario Thevis, Leiter des Kölner Doping-Kontrolllabors, betonte mit Blick auf die Ergebnisse des Experiments: „Wenn die Proben von Athleten gestammt hätten, hätten wir mit großer Wahrscheinlichkeit in zahlreichen der genommenen Proben einen positiven Befund erheben müssen. Dann hätten wir hier einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln, der auch entsprechend sanktioniert worden wäre“, sagte Thevis. Der betroffene Sportler würde „auf jeden Fall bestraft werden, möglicherweise mit Sperren bis zu vier Jahren“.
Folgen für das System
Der Nachweis, dass auf simple Weise Dopinganschläge durchgeführt und Athleten positiv gemacht werden können, bringt einen Eckpfeiler des weltweiten Anti-Doping-Systems ins Wanken: die Umkehr der Beweislast. Während im Strafrecht der Angeklagte erst dann als schuldig gilt, wenn ihm zweifelsfrei Vorsatz und Schuld nachgewiesen worden sind, dient im Sportrecht schon ein positiver Dopingtest als Schuldbeleg. Der betroffene Sportler muss dann überzeugend darlegen, dass sein positiver Test nicht durch willentliches Doping zustande gekommen ist. Gelingt ihm das nicht, wird er gesperrt. Diese Umkehr der Beweislast wird von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) oder dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) immer wieder als unverzichtbarer Bestandteil des Anti-Doping-Kampfes dargestellt.
Experten halten diesen Grundsatz des Sportrechts angesichts der Ergebnisse des Experiments kaum noch für haltbar. Wenn es „so extrem“ sei, dass die Verabreichung eines Dopingmittels „quasi nicht merkbar und als Sabotageakt möglich ist“, dann würde das bedeuten, „dass mit der Sanktion eine Menschenrechtsverletzung vorliegen würde“, sagte die Verfassungsrechtlerin Angelika Nußberger, bis 2019 Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: „Die Folge wäre, dass dann die entsprechenden Regelungen geändert werden müssen. Man müsste diese Beweislastsituation anpassen.“ Der Sport müsste sich „ein neues System suchen“.
Die Sendetermine:
Samstag, 17. Juli 2021 | 18:00-19:55 Uhr
Sportschau
Geheimsache Doping – SCHULDIG
Wie Sportler ungewollt zu Dopern werden können
Film von Hajo Seppelt
ca. 18:55 Uhr
Geheimsache Doping – Die Diskussion
Moderation: Markus Othmer
Gäste:
Christina Obergföll
Bob Hanning
Hajo Seppelt