Was ist der ARD-Programmbeirat?
Der Programmbeirat ist ein föderal zusammengesetztes Beratungsgremium der ARD auf Bundesebene. Die Rundfunkräte der neun in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten entsenden aus ihrer Mitte per Wahl jeweils ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied in den Beirat. Als Rundfunkräte nehmen die Mitglieder Aufgaben stellvertretend für die Gesellschaft wahr, da sie dieses Amt als Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen (z. B. Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Parteien, Frauen- oder Jugendverbände) innehaben.
Daraus ergibt sich auch im ARD-Programmbeirat eine bunte Mischung von Menschen, die ganz unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen vertreten und so die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Während die Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten ihren Blick vor allem auf die Hörfunk-und Fernsehprogramme der eigenen Anstalt sowie auf die Zulieferungen ihrer Anstalt für Das Erste richten, befasst sich der der Programmbeirat mit dem Gesamtprogramm im Ersten, sowie mit den Kooperationsprogrammen 3sat, Ki.Ka. und PHOENIX.
Er berät den Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen und die Fernsehprogrammkonferenz, setzt sich kritisch mit dem Programmangebot auseinander, gibt Anregungen für die Programmgestaltung und –struktur und trägt diese über seine Mitglieder auch in die Gremien der neun Landesrundfunkanstalten und in die Konferenz der Gremienvorsitzenden.
Alle zwei Jahre wählt der Beirat aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende(n) und bestimmt ein Mitglied als Stellvertretung. Die/der Vorsitzende nimmt als ständiger Gast an den Sitzungen der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD teil. Ferner wird sie/er zu den Hauptversammlungen der ARD eingeladen. Der Bericht aus dem Programmbeirat ist fester Bestandteil der Hauptversammlungen der ARD. Regelmäßig wird auch der GVK berichtet.
Der Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen, zurzeit Volker Herres, nimmt an den Sitzungen des Programmbeirats teil.