Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „ICH WEISS ALLES!“

Die Durchführung und die Gewinnspiel-Teilnahme an Testspielen und TV-Sendungen im Spielmodus „ICH WEISS ALLES!“ über die ARD Quiz App richten sich nach folgenden Bestimmungen.

I. Gewinnspiel

1. Veranstalter des Gewinnspiels „ICH WEISS ALLES!“ ist der Norddeutsche Rundfunk, Hugh-Greene Weg 1, 22529 Hamburg.

2. Die Preise des Gewinnspiels werden direkt vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Auslobender gemäß § 657 BGB und damit allein verantwortlich für sämtliche Ansprüche in Bezug auf die ausgelobten Preise ist der Veranstalter.

II. Teilnehmer

1. Am Gewinnspiel teilnahmeberechtigt sind die App-SpielerInnen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die App für ihr Endgerät aus den unterstützten App- Stores heruntergeladen haben. Keine Gewinnausschüttung erfolgt an Personen, die nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme – sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist – der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die TeilnehmerInnen mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

3. Die Teilnahme an den Spielrunden der Fernsehsendungen erfolgt aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über die App, die aus den unterstützten App-Stores kostenfrei heruntergeladen werden kann.

4. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die App. Zur Teilnahme muss eine gesonderte Anmeldung getätigt werden. Dies geschieht direkt bei oder auch nach der Registrierung mit einem gesetzten Haken neben dem Feld „Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und bin mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Des Weiteren bin ich damit einverstanden, dass mein selbst gewählter Nutzername und mein Profilbild in der App angezeigt werden.“. Es besteht auch die Möglichkeit, sich während des laufenden Spiels für das Gewinnspiel zu registrieren.

5. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss mindestens eine Frage der Hauptrunde zu der jeweiligen Sendung in der App beantwortet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die App ausfällt. Alle App-SpielerInnen haben die gleichen Chancen auf den Gewinn. Fällt die App über die gesamte Sendung hinweg aus und kann keine einzige Frage der App-SpielerIinnen ausgewertet werden, werden keine Gewinne ausgeschüttet.

6. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich der/die TeilnehmerIn verantwortlich.

7. Jede/r TeilnehmerIn darf pro Sendung nur mit einem Endgerät (Smartphone/Tablet) an dem Gewinnspiel teilnehmen, unabhängig von der Nutzung der App. Eine sogenannte Mehrfachteilnahme (z. B. via App auf dem Smartphone und auf dem Tablet) ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, TeilnehmerInnen mit Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß Ziffer III (2) vom Gewinnspiel auszuschließen.

III. Ausschluss vom Gewinnspiel

1. MitarbeiterInnen und deren Angehörige von den ARD-Rundfunkanstalten, dem ORF und dem SRF, sowie allen Mutter- und Tochtergesellschaften/Beteiligungen sowie der beteiligten Provider und Dienstleister sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Datenschutzbestimmungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und die Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen oder zurückzufordern.

3. Auch sind Personen ausgeschlossen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen die Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

IV. Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

1. Das Gewinnspiel findet anlässlich der TV-Sendungen von „ICH WEISS ALLES!“ im Hauptabendprogramm statt. Das Gewinnspiel ist auf die jeweilige Erstausstrahlung der Sendung beschränkt.

2. Auch ohne gesonderte Registrierung für das Gewinnspiel ist die reine Spielteilnahme möglich. Wer aber auch an dem Gewinnspiel teilnehmen möchte, muss sich hierfür gesondert gemäß II (4) registrieren lassen.

3. Die Gewinnauslosung findet pro Sendung nur unter den App-SpielerInnen statt, die sich bis zur Ausstrahlung der ersten Frage der Finalrunde für das Gewinnspiel registriert und bis dahin eine Frage beantwortet haben.

4. Die GewinnerInnen werden per E-Mail mittels der bei der Anmeldung zum Gewinnpiel angegebenen E-Mail-Adresse über den Gewinn und das weitere Verfahren zur Ausschüttung des Gewinns informiert. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht binnen sechs Monaten nach Information des Gewinners aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

5. Die GewinnerInnen werden unter ihrem bei der Registrierung gewählten Benutzernamen (sog. „Nickname“) sowie mit Profilbild in der ARD Quiz App bekannt gegeben.

6. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

7. Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich an den Veranstalter zu richten. Verspätete und fernmündlich mitgeteilte Beschwerden werden nicht bearbeitet.

8. Da das Profilbild im Falle eines Gewinnes in der ARD Quiz App eingeblendet wird, muss der/die App-SpielerInn die Nutzungsrechte an dem verwendeten Profilbild besitzen. Bei etwaigen Forderungen von Dritten, bezogen auf die unautorisierte Ausstrahlung des Bildes, werden die Nutzerdaten an die eigentlichen Rechteinhaber weitegegeben. Sollte der Veranstalter vor der Gewinnerziehung Kenntnis von etwaigen Rechteverstößen erlangen, behält er sich vor, NutzerInnen vom Gewinnspiel auszuschließen.

V. Gewinnsumme

1. Per Zufallsgenerator werden am Ende der Show unter allen App-MitspielerInnen, die sich fristgerecht für das Gewinnspiel registriert haben und mindestens eine Frage in der ARD Quiz App beantwortet haben, zehn GewinnerInnen ausgelost. Jede Gewinnerin/jeder Gewinner erhält 50 Euro.

2. Sollte die App während eines Testspiels oder während der Sendung ausfallen und keine Spielerdaten aus der App verarbeitet werden können, werden keine Gewinne ausgeschüttet. Desweiteren gilt VI.

VI. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden. Dies kann aufgrund technischer, rechtlicher oder anderer Gründe geschehen. In diesem Fall werden keine Gewinne ausgeschüttet. Sofern eine Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

VII. Haftung

1. Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

2. Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen ist. Auch haftet der Veranstalter darüber hinaus für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer „Kardinalpflicht“. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein/e Gewinnspielteilnehmer/in regelmäßig vertrauen darf. Die in Absatz 2 Satz 1 bezeichnete Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

VIII. Sonstiges

1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Sofern nationales, zwingendes Recht nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar; der Gerichtsstand ist Hamburg.

3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

4. Die Apple Inc. ist weder Veranstalter noch Sponsor des Gewinnspiels und steht mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) in keiner geschäftlichen Beziehung. Veranstalter des Gewinnspiels ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR).

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