So., 18.11.12 | 16:30 Uhr
Das Erste
Infos Ratgeber Haus+Garten
Urne im Wohnzimmer nicht erlaubt
Manche Angehörige möchten die Totenasche von Verstorbenen mit nach Hause nehmen. In Deutschland ist das aber verboten. Hier herrscht Friedhofszwang. Auch Urnen müssen beigesetzt werden.
Einige Beerdigungsinstitute bieten es trotzdem an, die Urne mit nach Hause nehmen zu dürfen; die Einäscherung findet im Ausland statt. Dort, zum Beispiel in der Schweiz oder den Niederlanden, ist die Rechtslage eine andere und Angehörige dürfen die Totenasche mitnehmen. Man kann sich die Asche auch zuschicken lassen.
Bestattungsgesetze sind Ländersache. Die „Beisetzungspflicht für Totenasche“ gilt aber in allen Bundesländern. Und was ist mit der Asche, die aus anderen Ländern kommt? Dazu das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium gegenüber Ratgeber Haus+Garten: Die Beisetzungspflicht „gilt auch für Totenasche, die aus anderen Ländern nach Nordrhein-Westfalen eingeführt wird. Das dauerhaft versiegelte Behältnis mit der Totenasche ist auf einem Friedhof beizusetzen. Das Ministerium (MGEPA) hat die Ordnungsbehörden angehalten, Ordnungswidrigkeiten strikt zu ahnen.“
Tiere im Garten beerdigen
Rund 23 Millionen Haustiere leben in Deutschland. Wenn diese sterben kommt zur Trauer oft noch die Frage hinzu: Wohin damit? Wer einen Garten oder ein anderes Grundstück besitzt, darf seine verstorbenen Haustiere auch dort begraben. Das Grab sollte dabei nicht an einem öffentlichen Weg liegen. Außerdem darf das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Bei größeren Tieren, zum Beispiel Hunden, muss man einen formlosen Antrag beim zuständigen Veterinäramt stellen. Ist das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben, sollte die Genehmigung kein Problem sein.
Und was machen die, die keinen Garten haben? Im Hausmüll haben tote Tiere nichts verloren, auch nicht im Biomüll. Und wer tote Tiere im Wald vergräbt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Der legale Weg, ein totes Tier loszuwerden, ist die kommunale Tierkörperbeseitigung. Adresse und Telefonnummer erfährt man in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Man kann tote Haustiere auch beim Tierarzt zurück lassen. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, sie auf einem Tierfriedhof zu beerdigen.
Glocken dürfen läuten
Wer vor Gericht gegen das Läuten von Glocken in seiner Nachbarschaft klagen will, hat meistens schlechte Aussichten auf Erfolg. Denn sogenanntes „lithurgisches Glockengeläut“ ist erlaubt - und zwar mit voller Lautstärke, nicht nur an Feiertagen. Das wurde kürzlich in einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt. In Mannheim hatte ein Anwohner der Konradkirche geklagt, weil die Glocken dort jeden Morgen um 6 Uhr zwei Minuten lang läuten. Das Gericht wies die Klage ab. (Az.: 1 S 241/11)
Das sogenannte Zeitschlagen von Kirchturmuhren gehört aber nicht zum lithurgischen Geläut, deshalb müssen dabei Grenzwerte eingehalten werden. In der Nacht sind maximal 60 Dezibel erlaubt. Auch der Gebetsruf anderer Religionen, zum Beispiel der Ruf eines Muezzins von einer Moschee, steht unter dem Schutz der Religionsfreiheit - und ist erlaubt.
Autor: Dieter Schug
Stand: 11.12.2012 18:28 Uhr