Verweildauer in der ARD Mediathek
Tatort, Polizeiruf 110, Fernsehfilme, Reportagen & Dokumentationen, Serien, Politikmagazine und Unterhaltungsformate … Das Erste bietet zu zahlreichen Sendungen des Ersten Videoinhalte an.
Allgemeines
Die Verweildauer von Videos des Ersten und ob eine Sendung überhaupt als Video nach Ausstrahlung angeboten werden kann, wird von zwei Faktoren bestimmt: der sendungsspezifischen Rechtelage (Bildrechte, Musikrechte, Persönlichkeitsrechte der Personen, Lizenzrechte etc.) und den Rahmenbedingungen, die der Rundfunkstaatsvertrag vorschreibt.
Rundfunkrechtliche Verweildauern in der Übersicht
- 7 Tage Sportgroßereignisse
- 30 Tage angekaufte europäische und internationale Filme und Serien (soweit vertragliche Rechte vorhanden)
- 1 Jahr Filme, Serien, alle fiktionalen Inhalte
- 2 Jahre Nachrichten, Dokumentation, alle nonfiktionalen Inhalte
- 2 Jahre Themenwochen und andere Schwerpunkte
- 2 Jahre Debütfilme
- 5 Jahre Wissen und Bildung
- 5 Jahre Kinderinhalte
- Unbegrenzt Zeitzeugen und Archivinhalte
Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es aber auch vertragliche Einschränkungen. Je nach individueller Vertragslage sind daher manche Videos kürzer oder auch gar nich in der Mediathek abrufbar als hier aufgelistet. Die jeweilige Verweildauer ist unter den Videos in der Mediathek zu finden.
„Das Video steht aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung“
Je nach spezifischer Rechtelage kann es vorkommen, dass eine Sendung oder ein Beitrag einer Sendung länger oder kürzer (oder gar nicht) als Video angeboten werden kann. Das liegt in den meisten Fällen an ungeklärten oder nicht vorhandenen Musik- oder Bildrechten für die Onlineverwertung, insbesondere, wenn viel Archivmaterial im Film Verwendung findet. Besonders bei kulturellen Magazinen wie "ttt" kommt es häufig vor, dass Ausschnitte aus Filmen oder Inszenierungen verwendet werden, die nicht für die Onlinenutzung freigegeben sind. Zum Teil kann mit den Rechteinhabern vereinbart werden, dass man die Bilder für eine bestimmte Zeit online zeigen darf – so erklären sich unterschiedliche Verweildauern innerhalb einer Sendung/Reihe.
Livestream und Videos | Geoblocking
„Die Sendung steht Ihnen nur in Deutschland zur Verfügung“
Bei vielen Sportübertragungen, aber auch bei einigen Filmen und Serien, ist vertraglich festgelegt, dass diese sowohl als Livestream als auch als Video (falls die Rechte vorliegen) nur in Deutschland gezeigt werden dürfen. Hier müssen wir technisch sicherstellen, dass man nicht aus dem Ausland auf das Video zugreifen kann. Dies kann auch innerhalb einer Reihe unterschiedlich geregelt sein.
Nicht alle Sendungen, die als Livestream gezeigt werden können, dürfen danach auch als Video angeboten werden. Hier gibt es diverse vertraglich geregelte Sonderfälle. Das Erste bietet fast sämtliche Sendungen nach Ausstrahlung als Video an. Rund 10-20 Prozent davon muss geogeblockt gezeigt werden. Als Livestream (also zeitgleich mit der Ausstrahlung im Netz) bietet Das Erste unterdessen beinahe 100 % seiner Sendungen an (lediglich wenige ausländische Spielfilme sind ausgenommen). Der Livestream lässt sich aber 120 Minuten zurückspulen, sodass hier verpasste Anfänge noch nachgeholt werden können, auch wenn es kein Video on Demand zur Sendung gibt.
Rundfunkstaatsvertrag
Sind sämtliche sendungsspezifische Onlinerechte ohne Zeiteinschränkung vorhanden, regelt der Rundfunkstaatsvertrag die maximale Verweildauer der Videos – und kann sogar trotz vorhandener Onlinerechte eine Bereitstellung des Videos verkürzen oder noch ganz verhindern.
Der Rundfunkstaatsvertrag ordnet Sendungen je nach Genre eine bestimmte Verweildauer zu. So dürfen Filme und Serien, also alle fiktionalen Inhalte, maximal 12 Monate online bleiben, während Dokumentationen und Informationssendungen bis zu 24 Monate abrufbar sein dürfen, Kulturdokumentationen bis zu fünf Jahre.
Der Rundfunkstaatsvertrag erlaubt es den Öffentlich-Rechtlichen seit dem 1. Juli 2023, auch außereuropäische fiktionale Produktionen, die keine Co-Produktion sind, als Video anzubieten, sofern die Onlinerechte dazu vorliegen, jedoch maximal für 30 Tage und nur in Deutschland abrufbar (Geoblocking). Angekaufte europäische Spielfilme und Folgen von Fernsehserien wie zum Beispiel "Sherlock" oder "Spione aus dem Eis" sind seit 2019 als Video on Demand erlaubt – allerdings maximal 30 Tage und nur zum Abruf innerhalb Deutschlands (Geoblocking). Eigene Fernsehfilme und Co-Produktionen werden, wenn immer die Rechtelage es zulässt, nach Ausstrahlung online gestellt.
Auch mehr als 7 Tage
Je nach Rechtelage bietet die ARD Mediathek Videos zu zahlreichen Sendungen des Ersten viel länger als sieben Tage an – so sehen Sie zum Beispiel Talksendungen wie "Anne Will", "Hart aber fair" oder "Maischberger" in der ARD Mediathek bis zu 24 Monate, genauso wie Dokumentationen und Informationssendungen wie "ARD Wissen", "Plusminus", "Weltspiegel" oder "Europamagazin".
Manche Kindersendungen stehen zudem bis zu 5 Jahren als Video zur Verfügung. Auch hier regelt die Rechtelage, aber auch die jeweilige Fernsehredaktion, die tatsächliche Verweildauer individuell.
Jugendschutz
Zu Einschränkungen kommt es etwa im Rahmen des Jugendschutzes. Ein Krimi, der ab 16 oder gar 18 Jahren freigegeben ist, kann jeweils nur von 22:00 Uhr (bzw. 23:00 Uhr) bis 6:00 Uhr online abgerufen werden. Inhalte, die ab zwölf Jahren empfohlen sind, gibt es jedoch in der Mediathek rund um die Uhr. Für Kinder unter zwölf bietet die ARD spezielle Kinderseiten als geschützte Surfbereiche an, die frei von Inhalten für Erwachsene sind, zum Beispiel kika.de oder den Bereich "Kinder und Familie" in der ARD-Mediathek. Wer in der ARD Mediathek angemeldet ist, kann im Zuge der Registrierung sein Alter verifizieren und so auch Inhalte, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet erscheinen, ohne FSK-Sperre, also ohne zeitliche Beschränkung der Abrufbarkeit, anschauen.
Sport
FIFA, Olympia, Bundesliga & Co.
Bei Sportberichten und Übertragungen gibt es starke Einschränkungen. Spiele der 1 und 2. Fußball-Bundesliga, gibt es als geogeblockten Livestream und als Video für bis zu sieben Tage. Großereignisse wie Weltmeisterschaften, aber auch einzelne Wettbewerbe wie DFB-Pokal, dürfen als Video angeboten werden (meist geogeblockt, also nur in Deutschland).
Online first
Zahlreiche Serien (Babylon Berlin, Charité, Sturm der Liebe, Rote Rosen, Tierärztin Dr. Mertens, Die Kanzlei, In aller Freundschaft ...) und einzelne Filme (Donnerstagskrimis, Freitag im Ersten) bieten wir auch schon vor Sendetermin in der ARD Mediathek an. Wann und wie lange vorab, ist abhängig von den Verträgen, meist jedoch 24 Stunden vorher. Dokumentationen werden in der Regel bereits am Vormittag des Sendetages online gestellt, wenn diese aus aktuellen Gründen nicht erst kurzfristig fertig gestellt werden können.
Download von Videos
Ausgewählte Videos zu Sendungen des Ersten bieten wir Ihnen auch als Podcast, also zum Download an. Diese Videos lassen sich dann auch mit mobilen Geräten (iPod und Co.) ohne Internetverbindung abspielen. Angeboten werden können hier nur Sendungen, die ohne Musikrechte oder Bildrechte Dritter produziert wurden. Was nicht explizit als Podcast angeboten wird, darf auch nicht über Umwege heruntergeladen werden. Wir bieten die meisten Videos nur als so genannten Videostream an – die Videodatei lässt sich dabei nicht herunterladen. Dies wird uns von den Rechteinhabern vorgeschrieben (als Kopierschutz). Wird dieser umgangen, ist dies nach deutschem Recht keine erlaubte Privatkopie, sondern ein nicht legaler Vorgang.
In der App der ARD Mediathek kann man jedoch Videos auch offline nutzen, wenn man sie zuvor für die Offlinenutzung gespeichert hat. Ähnlich wie bei Netflix oder Amazon werden die Videos dann innerhalb der App und im Rahmen der Verweildauer nutzbar gemacht.