Video: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Haushaltsklage
21.06.23
| 01:35 Min.
| Verfügbar bis 21.06.2025
Im Februar 2022 änderte die Regierungskoalition den Bundeshaushalt für das Jahr 2021 rückwirkend. Durch das "Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021" konnte das Sondervermögen "Energie- und Klimafonds“ mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro gefüttert werden. Gelder, die eigentlich für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren. Sie hat die Ampel verklagt und lässt das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Das Verfahren gibt den Richtern die Gelegenheit, grundsätzliche Rechtsfragen zum Thema zu klären.
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