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Video: ARD-Rechtsexperte Bräutigam zu Wahlprüfungsbeschwerde

18.07.23 | 03:29 Min. | Verfügbar bis 18.07.2025

Die pannenreiche Berliner Landtagswahl wurde bereits wiederholt. Der Grund für die Prüfung auf Wiederholung der Bundestagswahl, die am selben Abend stattfand, seien die unterschiedlichen Verfahren, erklärt der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Die pannenreiche Berliner Landtagswahl wurde bereits wiederholt. Der Grund für die Prüfung auf Wiederholung der Bundestagswahl, die am selben Abend stattfand, seien die unterschiedlichen Verfahren, erklärt der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Für die Bundestagswahl gelte ein zweistufiges Verfahren. “Erst legt man Beschwerde beim Bundestag ein", so Bräutigam. Dann entscheidet der Bundestag. Wenn man mit der Entscheidung des Bundestags nicht einverstanden ist, könne man Verfassungsbeschwerde einlegen. "Man merkt allerdings auch: Das fällt zeitlich auseinander (…). Deswegen kann das Verfahren durchaus auch ein Anlass sein, über mögliche Reformen dieser Wahlprüfung auch mal nachzudenken."

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