Do., 19.01.23 | 05:30 Uhr
Service: Ihr Recht im Winterurlaub
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
im Ski- und Winterurlaub kann einiges schiefgehen: Schneemangel, Lawinengefahr oder ein Unfall auf der Piste. Und gerade der Schneemangel ist häufig ein Unfallgrund. Zu viele Skifahrer auf den schmalen Kunstschneebändern und wer stürzt, landet oft abseits der Piste im Geröll mit der entsprechenden Verletzungsgefahr.
Verkehrsregeln auf der Skipiste
Der internationale Skiverband hat die weltweit geltenden FIS-Regeln, also die zehn Verhaltensregeln für Ski- und Snowboardfahrer entwickelt. In den Skigebieten hängen sie zumeist an den Bergbahnen und Liften aus. Jeder Wintersportler hat sich grundsätzlich auf der Piste so zu verhalten, dass er keinen anderen gefährdet. Wer die alpinen Verkehrsregeln nicht beachtet, haftet bei einem Unfall. Es gibt auch FIS-Regeln für Langläufer.
Schneemangel und Storno
Bei Schneemangel und grünen Pisten können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Das Wetter gehört zum Risikobereich des Wintersportlers. Werben Reiseveranstalter oder Hoteliers mit Schneesicherheit und sind die Pisten geschlossen, kann der Urlaub abgesagt und Geld zurückgefordert werden.
Verletzt vor der Reise
Wer vor der Reise erkrankt oder wegen einer Verletzung auf ärztlichen Rat hin nicht Skifahren oder Snowboarden darf, trägt das Risiko selbst und hat keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Sagt der Urlauber die Reise ab, können Reiseveranstalter, Hoteliers oder Vermieter von Skihütten oder Ferienwohnungen Stornokosten verlangen. In solchen Fällen hilft eine Reiserücktrittsversicherung.
Stornokosten bei Lawinen
Ist es wegen Lawinenabgängen unmöglich, zum Skiort zu gelangen, muss der Urlauber keine Stornokosten zahlen. Der Hotelier bzw. Reiseveranstalter trägt in diesem Fall das wirtschaftliche Risiko.
Dauerschneefall
Auch hier gilt: Das Wetterrisiko trägt der Skisportler. Lässt sich jedoch der Skipass tagelang gar nicht nutzen, weil Pisten wegen Neuschnee und Lawinengefahr gesperrt sind, kann der Preis für den Skipass für die ausgefallenen Tage zurückgefordert werden.
Haftungsfrage in der Skischule
Weder Skischule noch Skilehrer stehen in der Verantwortung, wenn ein Schüler während des Skikurses stürzt und sich verletzt. Anders sieht es aus, wenn der Skilehrer den Skikurs in ein gefährliches und ungesichertes Gelände führt und sich beispielsweise eine Lawine löst.
Skifahren und Alkohol
Einen festgelegten Promillewert gibt es auf der Piste nicht, außer in Italien, dort liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Wintersportler müssen aber stets in der Lage sein, die Situation auf der Piste zu überschauen. Wer berauscht fährt, egal ob durch Alkohol oder Drogen, und andere dadurch schädigt, haftet bei einem Unfall. In einigen Skigebieten gibt es Pistenpatrouillen, die aufpassen.
Helmpflicht
Eine generelle Helmpflicht gibt es für Ski- und Snowboardfahrer noch nicht. Zu beachten ist aber, dass in Italien, Polen, Slowenien und in vielen Skigebieten in Österreich Kinder bzw. Jugendliche Helme tragen müssen. Das Tragen eines Ski-Helms ist aber unbedingt zu empfehlen, er kann Leben retten.
Wichtige Versicherungen
Für jeden, der im Wintersport unterwegs ist, sollte die private Haftpflichtversicherung ein Muss sein. Sie schützt für den Fall, wenn man andere auf der Skipiste verletzt und deswegen Ansprüche wegen Behandlungs- und Rettungskosten, Schmerzensgeld oder auch Folgeschäden gefordert werden. Eine private Unfallversicherung ist ebenfalls sehr wichtig, ebenso eine Auslandskrankenversicherung, die bei schweren Verletzungen auch einen Rücktransport nach Deutschland beinhalten sollte.
Weitere Informationen
• Skiregeln der Stiftung Sicherheit im Skisport (DSV)
https://www.stiftung.ski/verhaltensregeln/piste/
• WDR, Markt: Kosten für den Skiurlaub
https://www1.wdr.de/fernsehen/markt/sendungen/uebersichtsseite-markt-2112-100.html
• WDR, Nachrichten: Sicherheit beim Rodeln
https://www1.wdr.de/nachrichten/sicher-rodeln-schlittenfahren-helm-100.html
Stand: 19.01.2023 07:36 Uhr