Mo., 03.07.23 | 05:30 Uhr
Service: Urlaub und Haustiere
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Von den vielen Millionen Hunde- und Katzenbesitzern werden wieder viele ihr Tier mit in den Urlaub nehmen oder das Haustier für die Zeit der Urlaubsreise in die Obhut von anderen geben. Wir sagen Ihnen was dabei rechtlich gilt und zu beachten ist.
Reisen mit Tieren ins Ausland
Wer sein Haustier mit ins Ausland nehmen möchte, sollte vorher unbedingt die Einreisbestimmungen des Ziellandes und auch die der Länder für die Durchreise studieren. In der Regel müssen für Hunde oder Katzen sogenannte Heimtierausweise mitgenommen werden. In diesen Heimtierausweisen werden alle notwendige Impfungen des Tieres nachgewiesen. Ebenso muss man sich vorher auch über andere Regeln am Urlaubsort informieren, zum Beispiel, ob und wo es im Zielland für Hunde eine Leinen- oder auch Maulkorbpflicht gibt.
Haustier im Auto
Auch bei Autoanreise in den Urlaub mit einem Haustier muss Einiges beachtet werden. Sowohl Katze als auch Hund werden rechtlich als Ladung angesehen und Ladung muss vor Antritt der Fahrt gesichert werden. Wer seinen Hund oder seine Katze ungesichert im Auto transportiert, der riskiert nicht nur das Leben des Tieres bei einem Unfall, sondern auch die Gesundheit und das Leben der anderen Insassen. Es gibt einige Möglichkeiten, um einen Hund oder eine Katze im Auto zu sichern. Etwa spezielle Transportboxen, Käfige, Gurte und auch Trenngitter. Wer ungesichert losfährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 35 Euro.
Haustiere im Hotel oder Ferienhaus
Haustiere in der Ferienunterkunft sind nicht überall erlaubt. Der Haustierbesitzer kann nicht davon ausgehen, dass ein Hotel einen Hund oder eine Katze im Zimmer toleriert. Das gilt auch beim Urlaub in einer Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder auf einem Campingplatz. Darum muss schon im Rahmen des Vertragsabschlusses vereinbart werden, dass in der Unterkunft Hunde oder Katzen willkommen sind.
Hundebetreuung
Wer seinen Hund während der Urlaubszeit bei Verwandten, Freunden oder Nachbarn unterbringt, sollte vorher Einiges festlegen. Beispielsweise, was dem Tier gefüttert wird und was im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes zu tun ist. Wichtig ist auch, die Hundehaftpflichtversicherung des Tierbesitzers dahingehend zu überprüfen, ob bei einer vorübergehenden Betreuung des Tieres auch der Hundesitter mitversichert ist.
Haustier aussetzen
Jedes Jahr werden zum Beginn der Sommerferien leider immer wieder zahlreiche Hunde und Katzen von herzlosen Tierbesitzern irgendwo ausgesetzt, um ungestört in den Urlaub fahren zu können. Ein solches Verhalten verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Erleidet das Tier Schmerzen oder kommt zu Tode, droht auch eine Haftstrafe.
Weitere Informationen
• NDR, Ratgeber Verbraucher: Wohin mit dem Haustier im Urlaub
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Urlaub-Wohin-mit-Hund-und-Katze,haustier150.html
• ARD Mediathek, Hier und heute: Mit Haustier in die Ferien
https://www.ardmediathek.de/video/hier-und-heute/mit-haustier-in-die-ferien/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWNlODU4MzdkLTYxNDEtNDNlMS04NTI3LTE3NjkwMjQ2MDljZA
• SWR, ARD Buffet: Sicher mit dem Haustier unterwegs
https://www.swrfernsehen.de/ard-buffet/ratgeber/sicher-mit-dem-haustier-unterwegs-100.html
• NDR, Ratgeber: Reiseapotheke für Hunde
https://www.ndr.de/ratgeber/Reiseapotheke-fuer-den-Hund,reiseapotheke108.html
Stand: 03.07.2023 06:43 Uhr
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