Umfrage unter den Kommunen: Mehr als 7000 straffällige ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland

In Deutschland leben mehr als 7000 ausreisepflichtige Asylbewerber, die straffällig geworden sind. Das geht aus einer Umfrage von REPORT MAINZ unter kreisfreien Städten und Landkreisen hervor. Die Dunkelziffer dürfte aber höher sein.

40 Prozent der Kommunen haben geantwortet. Aber nur rund 17 Prozent aller kreisfreien Städte und Landkreise konnten überhaupt konkrete Aussagen zu ausreispflichtigen straffällig gewordenen Asylbewerbern treffen. Den Angaben zufolge reichten die Delikte von Fahren ohne Bahnticket, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl bis hin zu schwerer Körperverletzung oder Mord. Viele verwiesen allerdings auf fehlende Zahlen und Informationen. In Rheinland-Pfalz beispielsweise lag die Beteiligung etwas höher bei genau einem Drittel und mehr als 155 ausreisepflichtigen Straftätern.

Auf Landesebene machte nur Bayern konkrete Angaben. Dort liegt der Anteil an Straftätern unter den ausreisepflichtigen Personen bei knapp 20 Prozent. Dies sind um die 5000 Personen.

Das Bundesinnenministerium verwies auf die Zuständigkeit der Bundesländer.

„Es ist ein großes Problem, wenn die Behörden nicht den perfekten Überblick haben“, sagte Prof. Daniel Thym im Interview mit REPORT MAINZ. Er ist Migrationsrechtler an der Universität Konstanz. „Nur ist das eben symptomatisch für die Situation, die wir haben“. Viele Behörden seien angesichts der zum Teil großen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen Jahren „überfordert“.

Darauf deutet auch die Umfrage von REPORT MAINZ hin. Demnach gaben rund 62 Prozent der antwortenden Kommunen an, durch den Umgang auch mit straffälligen ausreisepflichtigen Asylbewerbern sehr stark oder stark belastet zu sein. 38 Prozent sahen eine mittlere bis sehr geringe Belastung. Ähnlich war es auch in Rheinland-Pfalz. Hier sahen 61 Prozent eine starke oder sehr starke Belastung, 39 Prozent ordneten sich selbst bei mittel und gering ein.

Viele Landkreise und Städte wiesen darauf hin, dass die Abschiebung auch einzelner Personen in vielen Fällen sehr kompliziert sei. So verlangten einige Drittstaaten zum Beispiel sogenannte „Freiwilligkeitserklärungen“ der abzuschiebenden Asylbewerber, um etwa einen fehlenden Pass zu ersetzen.

Ohne diese Erklärung sei eine Abschiebung in vielen Fällen nicht möglich, sagte Hans-Martin Helbig, Fachdienstleiter für Ordnung und Sicherheit beim Landkreis Nordwestmecklenburg gegenüber REPORT MAINZ. „Und das ist sehr frustrierend, wenn man dann sagt, der bleibt jetzt für sein Leben vielleicht hier.“

Der für Migration zuständige Staatssekretär im baden-württembergischen Innenministerium, Siegfried Lorek (CDU), forderte schärfere Regeln, etwa um ausreisepflichtige schwere Straftäter leichter in Haft nehmen zu können, gerade wenn Abschiebungen nicht funktionierten. „Jeder dieser Straftäter, der nicht mehr in Deutschland ist, ist ein Gewinn für die Sicherheit der Menschen hier im Land“, sagte er im Interview mit REPORT MAINZ.

Die Forderung wird seit Wochen bundesweit diskutiert, von Juristen, aber auch Migrationsforschern kritisiert. Professor Hannes Schammann sitzt im Sachverständigenrat für Integration und Migration der Bundesregierung. Er wies im Interview mit REPORT MAINZ auf menschenrechtliche Probleme hin, etwa bei Ausreisepflichtigen aus Afghanistan, die derzeit nicht abgeschoben werden könnten: „Die Frage ist immer bei so einer Abschiebehaft, wie lange geht das? Wenn es sein könnte, dass jemand jahrelang in Haft kommt, ohne dass eine Straftat zugrunde liegt, dann könnte es rechtlich schwierig werden.“