So., 13.09.09 | 17:03 Uhr
Das Erste
Solarstrom vom eigenen Dach
Deutschland ist Solarweltmeister
In keinem anderen Land wächst die Zahl der Solarstromanlagen so schnell wie in Deutschland. Die Gründe: Es gibt hohe Subventionen und nie zuvor waren die Solarmodule so billig wie im Jahr 2009.
In Portugal, Spanien, Südfrankreich und Italien scheint die Sonne zwar stärker und häufiger, doch die meisten Solaranlagen in Europa stehen im eher schattigen Deutschland. Es sind mittlerweile mehr als 1,5 Millionen und es werden täglich mehr, denn die Preise für die Solarmodule sind im Keller. Sie kosten teilweise bis zu einem Drittel weniger als im Vorjahr. Den Preis drücken vor allem Importwaren aus China, Taiwan und Japan. Wer sich derzeit für eine Solaranlage entscheidet, zahlt inklusive Montage und Netzanschluss pro Kilowatt etwa 3.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Zudem winken auch 2009 noch satte Subventionen.
Preisgarantie für 20 Jahre
Der Kauf einer Solarstromanlage wird über den Strompreis gefördert. Die Stromnetzbetreiber haben sich in Deutschland verpflichtet, Solaranlagenbesitzern für eine Kilowattstunde Sonnenstrom einen Festpreis zu zahlen. Er ist zum Teil doppelt so hoch wie der derzeitige durchschnittliche Strompreis. Die genaue Höhe regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Die Förderung hängt von der Größe der Anlage ab und dem Jahr der Installation. Hauseigentümer können zwischen zwei Modellen wählen:
Im ersten Fall wird der Strom ins allgemeine Leitungsnetz gespeist. Das Haus wird aber weiter konventionell versorgt. Für den verkauften Solarstrom gibt es 43,01 Cent pro Kilowattstunde – zwanzig Jahre garantiert! Ab 2010 gibt es dann nur noch 39,57 Cent je Kilowattstunde. Ab 2011 sinkt die Vergütung noch einmal jährlich um neun Prozent.
In Modell Zwei verbraucht der Hausbesitzer seinen Solarstrom selbst. Als Aufwandsentschädigung erhält er zusätzlich für jede von ihm selbst produzierte Kilowattstunde 25,01 Cent.
Solaranlagen verteuern den Strompreis
Die Subventionen werden nicht aus dem Steuertopf bezahlt, sondern von jedem einzelnen Stromkunden. Und das passiert so: Das deutsche Übertragungsnetz teilen sich vier Konzerne – RWE, EnBW, EON und Vattenfall. Das Erneuerbare Energien Gesetz gestattet es ihnen, die Subventionen, die sie den Solaranlagen-Betreiber auszahlen müssen, mit der Netzgebühr zu verrechnen. Das heißt: Die regionalen Energieversorger buchen beim Endkunden den Zuschlag Monat für Monat ab. Schon heute bezahlt ein vierköpfiger Durchschnittshaushalt für Erneuerbare Energien etwa 24 Euro mehr im Jahr. Manuel Frondel vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung in Essen geht davon aus, dass die bereits installierten Solaranlagen während ihrer kompletten Laufzeit den Stromkunden Kosten in Höhe von 35 Milliarden verursachen werden. Hält der Solarboom weiter an, könnten sogar gut 77 Milliarden Euro fällig werden.
Solarstrom hilft dem Klima nicht
Solaranlagen produzieren kein Kohlendioxid. Die Umwelt profitiert allerdings nicht davon. Schuld daran ist die Umweltpolitik der Europäischen Union und das Emissionshandelsgesetz. Beide legen die Gesamtmenge an CO2 fest, die Stromkonzerne und Industrie ausstoßen dürfen. Die Obergrenze dabei ist unveränderlich. CO2-Verursacher, die mehr schädliches Klimagas ausstoßen als festgelegt, müssen per Gesetz zusätzliche CO2-Rechte kaufen. Wer weniger in die Atmosphäre pustet, kann seine Kohlendioxid-Zertifikate auf dem Strommarkt verkaufen. Wenn der Strom aus Solaranlagen ins Netz eingespeist wird, können die Braunkohlekraftwerke ihre Produktion drosseln. Es entsteht weniger CO2. Die Stromkonzerne sparen Kohlendioxid-Zertifikate ein. Doch der Umwelt hilft das nicht. Denn die eingesparten Zertifikate werden von den Stromkonzernen zu einem späteren Zeitpunkt wieder verbraucht oder verkauft. Unterm Strich ergibt das eine Nullrechnung. Das bedeutet: Trotz Solaranlagen sinkt der CO2-Ausstoß insgesamt nicht.
Adressen & Links
Bundesministerium der Justiz: Hier ist die neue, seit dem 01.01.2009 gültige Fassung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) abrufbar:
bundesrecht.juris.de
Autor: Michael Ringelsiep (WDR)
Stand: 02.10.2014 13:58 Uhr