Am 1. Januar 2013 startete der neue Rundfunkbeitrag
ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßen zeitgemäße Finanzierung
Mit dem Jahreswechsel ändert sich das Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Seit 1. Januar 2013 zahlen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls den neuen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Damit wird die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die geänderte Mediennutzung angepasst. Alle Informationen unter www.rundfunkbeitrag.de.
Für Bürgerinnen und Bürger gilt ab Jahresbeginn die einfache Regel "Eine Wohnung – ein Beitrag". Bei Unternehmen und Institutionen richtet sich der Rundfunkbeitrag künftig nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Der Gesetzgeber hat sich damit bewusst vom geräteabhängigen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verabschiedet und ein Modell gewählt, das offen für den technischen Fortschritt ist. Inzwischen lässt sich mit dem Smartphone Radio hören und mit dem Computer fernsehen. Nach Gerätearten zu unterscheiden, ist deshalb längst nicht mehr zeitgemäß.
Erklärungen zum neuen Rundfunkbeitrag
90 Prozent der Bürger zahlen gleich viel oder weniger
sagt die ARD-Vorsitzende Monika Piel.
Kontrollen an der Wohnungstür entfallen dank der einfachen Regelungen ab 2013 ebenfalls. Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei monatlich 17,98 Euro.
sagt ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut.
Beitragsservice zuständig für Erhebung des Rundfunkbeitrags
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist ab Januar zuständig für die Erhebung des Rundfunkbeitrags sowie für die Verwaltung der Beitragskonten. 2013 und 2014 wird der Beitragsservice umstellungsbedingt einmalig seine Adressdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen. Die Verarbeitung der übermittelten Daten unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien.
sagt Dr. Willi Steul, Intendant des Deutschlandradio.
Was ist jetzt zu tun?
Bürgerinnen und Bürger, die bereits Rundfunkgebühr zahlen, werden automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Dies gilt auch für bisher befreite Rundfunkteilnehmer: Menschen mit Behinderung und Merkzeichen RF werden automatisch auf den ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat umgestellt. Die Ermäßigung gilt bis zum Ablauf des zugrunde liegenden Bescheids. Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen befreit war, sollte prüfen, ob eine Befreiung aus finanziellen Gründen beantragt werden kann. Eine Befreiung aus finanziellen Gründen gilt ebenso bis zum Ablauf des zugrunde liegenden Bescheids. Abmelden können sich angemeldete Bürgerinnen und Bürger, wenn bereits ein anderer Bewohner den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt. Alle entsprechenden Formulare und Erläuterungen gibt's unter www.rundfunkbeitrag.de.
Informationswebsite erläutert ausführlich alle Regelungen
Das Onlineportal www.rundfunkbeitrag.de ist die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls. ARD, ZDF und Deutschlandradio informieren dort ausführlich über Details und Hintergründe zum Rundfunkbeitrag. Informationsmaterialien zum Download finden sich ebenso wie ein Onlinerechner, der in wenigen Schritten den konkreten Beitrag ermittelt. Wer sich anmelden oder Änderungen mitteilen möchte, findet auf der Website die entsprechenden Formulare und Onlinehilfen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio berät rund um den Rundfunkbeitrag. Wer Fragen zu den neuen Regelungen hat, kann sich über das Kontaktformular auf der Website oder telefonisch an den Beitragsservice wenden.