Do., 08.06.23 | 05:30 Uhr
Service: Grundsteuerbescheid
mit Jörg Leine, Redakteur Finanztip
Für 36 Millionen Grundstücke musste in Deutschland eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Frist ist mittlerweile endgültig abgelaufen. Nach und nach bekommen Eigentümerinnen und Eigentümer ihre ersten Bescheide. Diese sollten Betroffene schnell und gründlich prüfen und im Zweifel Einspruch einlegen, denn dafür haben sie nur einen Monat Zeit.
Fast überall gibt es drei Bescheide
Das lässt sich nicht generell sagen, insgesamt soll die Grundsteuersumme in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde nicht steigen. Das heißt, einige werden mehr zahlen, andere weniger. Die Grundsteuer ermittelt sich aus dem Grundsteuerwert, der Grundsteuermesszahl und schließlich dem sogenannten Hebesatz. Das ist nur ein Faktor, den die jeweiligen Kommune für sich im nächsten Jahr neu festlegt.
Zuerst kommen die Bescheide über den Grundsteuerwert und über den Grundsteuermessbetrag, in der Regel in einem einzigen Brief. In Berlin, Hamburg und Hessen gibt es nur einen Bescheid. Und um die Verwirrung komplett zu machen: In Bayern, Hamburg und Niedersachsen wird man den Begriff Grundsteuerwert vergeblich suchen. Dort geht es um Grundsteuer-Äquivalenzbeträge. In diesen Bescheiden steht noch nicht, wie viel Grundsteuer ab 2025 zu zahlen ist. Das erfährt man erst im Jahr 2024 im eigentlichen Grundsteuerbescheid.
Frist für den Einspruch nur ein Monat
Ganz wichtig: Sie sollten ihre ersten Bescheide zur Grundsteuer jetzt genau prüfen. Denn ist die Frist abgelaufen, werden die ersten Bescheide bestandskräftig. Die Chance, am eigentlichen Grundsteuerbescheid (2024) etwas machen zu können, sind sehr gering. Sie sollten unbedingt im Bescheid prüfen, ob die Zahlen, die man selbst angegeben hat, richtig sind. Also z.B. der Bodenrichtwert, das Baujahr der Immobilie, die Anzahl der Garagen, die gesamte Wohn-/Nutzfläche sowie die Fläche des Grundstücks. Prüfen Sie auf Zahlendreher und, sofern Sie auf Papier abgegeben haben, auf Übertragungsfehler.
Entdeckt man einen Fehler (auch möglich, wenn man selbst eine falsche Zahl eingetragen hat) muss der Einspruch innerhalb der Frist eingelegt werden. Ein Einspruch ist ebenfalls notwendig, wenn der Bodenrichtwert nicht den Gegebenheiten des Grundstücks entspricht oder wenn etwas merkwürdig scheint. Schreiben Sie einen formlosen Brief mit der Nennung ihres Namens, der Adresse, des Aktenzeichens als Einspruch. Vergessen Sie dabei nicht die entsprechenden Gründe zu benennen. Sollten Ihnen dazu die Zeit fehlen, dann schicken Sie einen Einspruch ohne Begründung. Das Finanzamt wird sich melden und die Begründung separat anfordern.
Sollte man generell Einspruch einlegen?
Inzwischen gibt es mehr als zwei Millionen Einsprüche. Viele melden verfassungsrechtliche Bedenken an. Es gibt auch bereits Klagen in Baden-Württemberg, weitere sind in Planung in anderen Bundesländern, initiiert vom „Bund der Steuerzahler“ und anderen Verbänden. Aber: All diese Bemühungen und Klagen bedeuten nicht, dass man mit einem Einspruch auch persönlich profitiert.
Es ist erstens sehr unwahrscheinlich, dass sich bis 2025 an der rechtlichen Lage etwas ändert, weshalb die neue Grundsteuer ab 2025 fällig werden dürfte. Zweitens bedeutet eine Klage nicht, dass diese auch erfolgreich ist. Und drittens: Selbst wenn in ein paar Jahren das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass die Regelungen in einigen Bundesländern grundgesetzwidrig sind, ist es eher unwahrscheinlich, dass rückwirkend Änderungen durchgeführt werden.
Wird es ab 2025 teurer?
Das lässt sich nicht generell sagen, insgesamt soll die Grundsteuersumme in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde nicht steigen. Das heißt, einige werden mehr zahlen, andere weniger. Die Grundsteuer ermittelt sich aus dem Grundsteuerwert, der Grundsteuermesszahl und schließlich dem sogenannten Hebesatz. Das ist nur ein Faktor, den die jeweiligen Kommune für sich im nächsten Jahr neu festlegt.
Weitere Informationen
• WDR, Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform
https://www1.wdr.de/nachrichten/grundsteuer-erklaerung-frist-finanzamt-100.html
• Tagesschau: Klagewelle gegen Grundsteuerbescheide
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/grundsteuer-klagen-101.html
• SWR: Sollte man gegen den Grundsteuerbescheid klagen?
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/grundsteuer-bw-einspruch-einlegen-100.html
• Wissenswertes zur Grundsteuerreform, Grundsteuerviewer der Bundesländer
https://www.grundsteuerreform.de/
Stand: 09.06.2023 15:14 Uhr