Di., 14.02.23 | 05:30 Uhr
Service: Immobilienrente
mit Hermann-Josef Tenhagen, Chefredaktuer "finanztip"
Der Ruhestand ist erreicht und das Haus ist abbezahlt. Doch wenn Reparaturen anfallen oder das Haus altersgerecht umgebaut werden muss, kommen viele ältere Menschen schnell an ihre finanziellen Grenzen. Die scheinbar letzte Möglichkeit: der Verkauf der eigenen Immobilie. Kaum jemand möchte aber seine eigenen vier Wände deshalb verkaufen. Wir zeigen, was unter dem Stichwort "Immobilienrente" als Alternative vorstellbar ist und wie die einzelnen Modelle funktionieren.
Die eigene Immobilie verkaufen und trotzdem wohnen bleiben – Wie geht das?
Allen Modellen der Immobilienverrentung ist gemeinsam, dass der Verkäufer in seiner Wohnung oder seinem Haus wohnen bleiben kann. Bei den meisten Modellen sind das lebenslange Wohnrecht und der Nießbrauch, also das umfassende Nutzungsrecht am Eigentum, die Grundlage für die sogenannte Immobilienverrentung. Beim Verkauf der Immobilie wird das lebenslange Wohnrecht, das mit der Immobilienrente einhergeht ins Grundbuch eingetragen.
Anders ist das, wenn der Verkäufer in ein Seniorenheim zieht. In diesem Fall erlischt meist das Wohnrecht. Aus diesem Grund raten viele Experten zum sogenannten Nießbrauchsrecht. Nur damit bleibt das Wohn- und Nutzungsrecht an der Immobilie erhalten und man kann die eigenen vier Wände beim Umzug in ein Seniorenheim vermieten und die Einnahmen behalten.
Die verschiedenen Formen der Immobilienverrentung
Leibrente
Die Leibrente ist eine Zusatzrente, die sich der Verkäufer mit Hilfe der Immobilie verschafft: Man verkauft das Haus oder die Wohnung an einen Leibrenten-Anbieter oder an nahestehende Verwandte und erhält dafür eine lebenslange Rente. Zusätzlich genießt der Verkäufer lebenslanges Wohnrecht. Für die Immobilie und ihre Instandhaltung gibt man aber die Verantwortung an den Käufer ab. Der zahlt dann sämtliche Kosten wie notwendige Reparaturen, Sanierungen und die Grundsteuer.
Verkauf und Nießbrauch
Man kann seine Immobilie auch an eine Privatperson verkaufen, den Kaufpreis bekommen und einen Nießbrauch vereinbaren. Wenn man bei diesem Modell eine Rente erhalten möchte, dann kann man den Kaufpreis anschließend bei einem Versicherer einzahlen, der dafür eine lebenslange Sofortrente zahlt. Der Verkauf mit Nießbrauch hat allerdings auch Tücken: Zum einen ist es schwierig, eine Immobilie mit einem Nießbrauch zu verkaufen, da der Käufer bis zum Tod des Verkäufers keine Möglichkeit hat, die Immobilie selbst zu nutzen. Dieser Umstand drückt den Kaufpreis nach unten. Zum anderen muss der Verkäufer weiterhin die Kosten für die Immobilie, wie Instandhaltung und Grundsteuer, selbst zahlen. Außergewöhnliche Reparaturen muss zwar der Käufer zahlen, trotzdem können anstehende Reparaturen und deren Bezahlung zu Streitigkeiten führen.
Teilverkauf
Beim Teilverkauf verkauft man nicht sofort die gesamte Immobilie, sondern nur einen Teil (bis zu 50 Prozent). Trotzdem darf der Verkäufer auch weiterhin die komplette Immobilie allein nutzen. Aber auch dieses Modell ist nicht für jeden empfehlenswert. Den Kaufpreis für den verkauften Teil bekommt der Verkäufer zwar auf einen Schlag. Doch mit dem Teilverkauf sind viele Kosten verbunden: Damit man den verkauften Teil weiter nutzen darf, muss eine Art Miete gezahlt werden. Außerdem ist der Verkäufer weiterhin dafür verantwortlich, dass die Immobilie in einem guten Zustand bleibt.
Umkehrhypothek
Vereinzelte Banken zahlen eine Zusatzrente in Form eines Darlehens (die sogenannte Umkehrhypothek). Hier verkauft man aber nicht die Immobilie, sondern man beleiht sie nur. Die eigene Immobilie dient dann, wie bei einem Baukredit, als Sicherheit für die Bank. Zu Lebzeiten zahlt man nur die Zinsen, aber nicht die Tilgung zurück.
Weitere Informationen
• ARD Mediathek, Warum die Immobilienrente boomt
https://www.ardmediathek.de/video/mex/frag-tenhagen-haus-verkauft-warum-die-immobilien-rente-boomt/hr-fernsehen/Y3JpZDovL2hyLW9ubGluZS8xOTQyNzQ
• RBB, Immobilienrente – nicht ohne Risiko
https://www.rbb-online.de/supermarkt/zusatzmaterial/2022/aktuell-11-2022/immobilienverrentung-stiftungwarentest-teilverkauf-komplettverkauf-kredit.html
Stand: 14.02.2023 07:26 Uhr
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