Mo., 17.07.23 | 05:30 Uhr
Service: Rechte im Urlaub
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Manchmal sind die schönsten Tage des Jahres gar nicht so wie in den bunten Reisekatalogen oder Internetbeschreibungen versprochen. Verspätete oder ausgefallen Flüge, schmutzige Hotelzimmer, kaputte Klimaanlagen oder Lärm im Hotel sind typische Reisemängel, die den Traumurlaub schnell zum Alptraum machen können.
Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen gewährt das Reisevertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 651a ff BGB) umfangreiche Rechte für den Urlauber, wenn es auf der Reise zu Problemen kommt.
Wer seinen Urlaub mit einer großen Flugverspätung starten oder mit Baulärm, ungenießbarer Verpflegung oder in einer verdreckten Hotelanlage verbringen muss, kann nach dem Urlaub eine Entschädigung vom Reiseveranstalter fordern.
Liegen Reisemängel vor, kann der Reisepreis gemindert werden. Kommt es aufgrund des Mangels zu einem Personen- oder Sachschaden, kann der Urlauber auch Schadensersatz geltend machen.
Bei einer erheblichen Beeinträchtigung auf der Reise oder Totalausfall, kann der Urlauber sogar Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude vom Reiseveranstalter fordern. Für eine Preisminderung kommt es nicht auf ein Verschulden des Reiseveranstalters an.
Anders sieht es beim Schadensersatz aus. Wenn der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass ihm am Schadenseintritt kein Verschulden trifft, kann der Urlauber keinen Schadensersatzanspruch durch-setzen.
Reklamation während der Reise
Kommt es zu Reisemängeln am Urlaubsort, muss der Reisende die Mängel unverzüglich beim Reiseveranstalter reklamieren und Abhilfe fordern. Ansprechpartner sind die örtliche Reiseleitung oder direkt der Reiseveranstalter. Wurde die Pauschalreise über ein Reisebüro gebucht, kann auch dort die Beschwerde gemeldet werden. Gibt es Mängel im Hotel, genügt eine Reklamation an der Hotelrezeption nicht. Wer es schuldhaft unterlässt, auf bestehende Mängel hinzuweisen, kann nach der Reise keine Entschädigung fordern.
Reklamation nach der Reise
Wer nach der Reise eine Entschädigung vom Reiseveranstalter fordern will, sollte folgende Punkte in seiner schriftlichen Reklamation aufführen:
- genaue Beschreibung der Reisemängel (ggf. mit Fotos)
- Datum und Inhalt der Beschwerde gegenüber der Reiseleitung vor Ort bzw. direkt beim Reiseveranstalter
- Belege für Zusatzkosten
- Bezifferung des Anspruches und Zahlungsfrist
Wie hoch eine Preisminderung sein kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Internet sind verschiedene Preisminderungstabellen zu finden, die als Orientierung dienen können, zum Beispiel:
- Reisepreisminderungstabelle des ADAC
- Kemptener Reisemängeltabelle
- Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten
Entschädigungen bei Flugreisen
Für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten, gelten die Fluggastrechte der EU. Diese bestehen auch für Flüge mit EU-Airlines von einem Drittstatt in die EU, beispielsweise von der Türkei nach Deutschland mit der Lufthansa. Die Fluggastrechte greifen, falls Passagiere wegen Überbuchung nicht befördert werden, Flüge gestrichen werden oder sich verspäten. Bei größeren Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen muss die Fluggesellschaft - je nach Länge der Wartezeit - kostenlose Verpflegung bzw. Unterbringung usw. und gegebenenfalls einen Ersatzflug anbieten. Ab einer Verspätung von drei Stunden, bei Annullierungen und Überbuchungen steht Fluggästen eine Ausgleichszahlung zu. Sie richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.
Weitere Informationen
• ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln
https://assets.adac.de/image/upload/v1654171525/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/reisepreisminderungstabelle_1_ijbc4d_qmeisa.pdf
• Würzburger Tabelle
http://www.würzburger-tabelle.de
• Verbraucherzentrale: Musterbriefe zum Thema Reise & Mobilität
https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/reise-mobilitaet
• Verbraucherzentrale, Tipps bei Reisemängeln
https://www.verbraucherzentrale.sh/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/laerm-kaputte-dusche-verdreckter-pool-im-urlaub-tipps-bei-reisemaengeln-28053
• Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall
https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/fluggastrechte.html
• Mängel im Urlaub: So gibt es Geld zurück
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Maengel-im-Urlaub-So-gibts-Geld-zurueck,reisemangel101.html
Stand: 17.07.2023 07:14 Uhr
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