Do., 07.12.23 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Krankschreibungen
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Ein erkrankter Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber sofort, das heißt am ersten Tag vor, bzw. sofort zum Arbeitsbeginn, darüber informieren, dass er krankheitsbedingt zu Hause bleibt. Ebenfalls muss er mitteilen, wie lange seine Erkrankung voraussichtlich dauern wird.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Von der Krankmeldung ist der Nachweis über die Erkrankung zu unterscheiden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, muss dem Arbeitgeber eine sogenannte Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung (früher auch „Gelber Schein“ genannt) vorgelegt werden. Diese Krankschreibung muss durch einen Arzt erfolgen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der Bescheinigung auch früher verlangen.
Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte digital. Das bedeutet, der Arbeitgeber ruft die Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Der Arbeitnehmer muss die Bescheinigung also nicht mehr an den Arbeitgeber versenden. Der "gelbe Schein" gehört damit der Vergangenheit an.
Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Während der Corona-Pandemie war es möglich, sich bei Atemwegsbeschwerden und grippalen Infekten vom Arzt per Telefon krankschreiben zu lassen. Angesichts steigender Infektionszahlen und voller Arztpraxen soll dies ab dem 7. Dezember wieder möglich sein. Anders, als während der Pandemie, soll das nicht nur auf Erkältungserkrankungen beschränkt sein, sondern zum Beispiel auch bei Magen-Darm-Infekten gelten. Voraussetzung für eine Krankschreibung am Telefon ist, dass die Patienten in der Hausarztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome bestehen.
Sonderfall: kranke Kinder
Ein Elternteil kann auch zu Hause bleiben und von der Arbeit freigestellt werden, wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt und es keine Möglichkeit gibt, eine anderweitige Betreuung zu organisieren. Aber auch hier gilt, die Verhinderung muss dem Arbeitgeber sofort mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber kann für den Nachweis der Erkrankung ein Attest vom Kinderarzt verlangen, das weiterhin in Papierform vorgelegt werden muss.
Aufgrund überfüllter Wartezimmer und Notdienstpraxen wird es ab Dezember eine Videosprechstunde des kinderärztlichen Notdienstes im Rheinland geben. Eltern erkrankter Kinder können auf diesem Wege direkt mit einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt Kontakt aufnehmen, um eine erste medizinische Einschätzung zu erhalten. So soll geklärt werden, ob der Besuch einer Kinder-Notdienstpraxis wirklich erforderlich sei. Diese Regelung gilt vorerst nur in Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Januar 2024.
Gehalt wird weiterbezahlt
Ein Arbeitnehmer, der krank zu Hause bleibt, bekommt weiterhin sein Gehalt. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das Gehalt wird für einen Zeitraum von 6 Wochen weiterbezahlt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über den Zeitraum hinaus, springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Dieses beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Brutto-Arbeitseinkommens.
Kündigung wegen Krankheit
Kein Arbeitnehmer muss Angst haben, dass ihm krankheitsbedingt gekündigt werden kann, wenn er wegen einer Erkältung, einer Magenverstimmung oder eines Armbruchs zu Hause bleibt. Fällt ein Arbeitnehmer aber wegen Krankheit immer wieder aus, kann ein Arbeitgeber in besonderen Fällen eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen.
Ein solcher Extremfall liegt vor, wenn es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, einen Arbeitnehmer mit regelmäßigen Erkrankungen weiter zu beschäftigen. Das gilt auch, wenn es bei einem Arbeitnehmer zu einer Langzeiterkrankung kommt und eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht zu erwarten ist. In solchen Fällen muss aber überprüft werden, ob eine anderweitige Beschäftigung im Betrieb möglich wäre.
Krank im Urlaub
Wird ein Arbeitnehmer während seiner Urlaubszeit krank, sollte er ebenfalls sofort seinen Arbeitgeber informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Das Bundes-urlaubsgesetz (§ 9 BurlG) regelt, dass die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden dürfen. Die krank verbrachten Urlaubstage können also nachgeholt werden, wenn eine Krankschreibung vorliegt.
Weitere Informationen
• IHK München: Krankmeldung und Krankschreibung
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Krankmeldung/
• Verbraucherzentrale, Digitale Krankschreibung: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/digitale-krankschreibung-elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-65488
• BR, Telefonische Krankmeldung kommt im Dezember wieder
https://www.br.de/radio/bayern1/krankmeldung-telefonisch-100.html
• Videosprechstunde statt überfüllte Kinderarztpraxis
https://www1.wdr.de/nachrichten/videosprechstunde-kinderarzt-100.html
Stand: 07.12.2023 07:40 Uhr
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