Di., 15.08.23 | 05:30 Uhr
Service: Punkte in Flensburg
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Wer im Straßenverkehr negativ auffällt, bekommt schnell Punkte in Flensburg oder im Amtsdeutsch eine Eintragung ins Fahreignungsregister. Geahndet werden auf diese Weise Verkehrsdelikte, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Wer zu viele Punkte auf seinem Konto ansammelt, der muss mit harten Konsequenzen rechnen.
Punktekonto
Punkte erhält man für Verstöße, die sich auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken und für die ein Bußgeld von mindestens 60 € verhängt wird. Je nach Art des Verstoßes bekommt man 1 - 3 Punkte. Bei einem schweren Verstoß, das ist eine Ordnungswidrigkeit ohne Fahrverbot mit mindestens 60 € Bußgeld, gibt es einen Punkt (z.B. innerorts mit 25 km/h zu schnell). Ein besonders schwerer Verstoß, das ist eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und mindestens 60 € Bußgeld, gibt es 2 Punkte (z.B. innerorts mit 31 km/h zu schnell). Bei einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es 3 Punkte (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss mit 1,1 Promille). Für Verkehrsverstöße, die man im Ausland begeht, bekommt man in Deutschland keine Punkte in Flensburg. Nicht nur Autofahrer können Punkte bekommen, sondern auch Radfahrer (z.B. Fahren über rote Ampel) und sogar als Fußgänger (z.B. Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke)
- Ordnungswidrigkeit (z.B. 21 km/h zu schnell innerorts): 1 Punkt
- Grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot (z.B. 31 km/h zu schnell innerorts) oder Straftat: 2 Punkte
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z.B. Alkoholfahrt ab 1,1 Promille): 3 Punkte
- 4 bis 5 Punkte: Ermahnung
- 6 bis 7 Punkte: Verwarnung
- 8 Punkte : Entziehung der Fahrerlaubnis
Bis einschließlich 5 Punkten kann man freiwillig einmal innerhalb von 5 Jahren ein Fahreignungsseminar besuchen und so einen Punkt abbauen.
Tilgung
Punkte in Flensburg werden nach einer festgelegten Zeit wieder gelöscht. 1 Punkt für eine Ordnungswidrigkeit wird nach 2 ½ Jahren entfernt, 2 Punkte für eine grobe Ordnungswidrigkeit und Straftat (ohne Entziehung der Fahrerlaubnis) nach 5 Jahren und für eine Straftat, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat, nach 10 Jahren.
Auskunft über das Punktekonto
Jeder kann sich über seinen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KFB) informieren. Die Auskunft ist kostenlos. Dem Antrag auf Auskunft muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses beilgelegt werden oder die Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag auf Auskunft muss amtlich beglaubigt werden. Sie erreichen das KFB unter:
Anschrift: Kraftfahrt-Bundesamt Fahreignungsregister 24932 Flensburg
Seit einigen Jahren ist auch eine Online-Abfrage des Punktestandes möglich. Dazu ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erforderlich.
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html)
Weitere Informationen
• Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes Kraftfahrt-Bundesamt - Zentrales Fahrzeugregister (kba.de)
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr_node.html
• Informationen des ADAC zum Thema Punkte in Flensburg: Das müssen Sie wissen | ADAC
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/punktesystem/
• Geschichte der Punkte in Flensburg
https://www.deutschlandfunk.de/verkehrssuenderkartei-flensburg-100.html
Stand: 15.08.2023 07:59 Uhr