Online-Putzdienste: Das sollten Sie beachten
Der Trend: Putzhilfen aus dem Internet
Zu den nervigsten Aufgaben in deutschen Haushalten gehören laut einer aktuellen Forsa-Umfrage Fenster und Bad putzen, Boden und Staub wischen und natürlich Staub saugen. Also muss eine Putzkraft her. Seit Anfang 2014 findet man dafür auch Unterstützung im Internet. Dienstleistungsvermittlungsplattformen wie Helpling, Book A Tiger oder Betreut.de mischen mit großen Werbeversprechen den Markt auf. "Bewährte Reinigungskräfte", "persönliches, mehrstufiges Auswahlverfahren" und "Exzellente Kundenbewertung" ab 12,90 Euro pro Stunde, das klingt erstmal verlockend.
Online-Buchung in der Praxis: So funktioniert's
Grundsätzlich funktioniert die Buchung der Putzkräfte auf den verschiedenen Portalen ähnlich. Bei Helpling und Book A Tiger gibt man einen Wunschreinigungstermin an, wobei der Preis abhängig von der Größe des Wohnraums und der Häufigkeit der Buchung ist. Der Kunde bucht dabei eine "Basis-Reinigung", die je nach Anbieter unterschiedlich ausfällt. Sonderwünsche wie Innenreinigung des Kühlschranks oder Fenster putzen kosten extra. Die Zahlung erfolgt online per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal. Eine direkte Barzahlung an die Putzkraft ist nicht vorgesehen. Ist der Auftrag platziert, wird er von den Portalen an die angemeldeten Putzdienstleister vermittelt.
Bei Betreut.de handelt es sich um ein Abomodell. Nach der kostenlosen Anmeldung kann der Kunde einen Auftrag platzieren, auf den sich Dienstleister bewerben können. Will man mit den Putzkräften in Kontakt treten, fällt eine Gebühr von 35 Euro pro Monat für eine "Premium-Mitgliedschaft" an. Günstiger wird es, wenn man sich für eine drei- beziehungsweise zwölfmonatige Laufzeit entscheidet. Der Stundenpreis für die Putzdienstleistung wird im Gegensatz zu anderen Portalen von der Putzkraft selbst bestimmt.
Vorsicht Spamverdacht: Kommunikation mit Problemen
Bei Book A Tiger und Helpling erfolgt die komplette Kommunikation, wie zum Beispiel Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder Absagen per E-Mail. Das kann zu Problemen führen. In unserer Stichprobe wurde die E-Mail mit der Auftragsbestätigung des Anbieters Helpling ordnungsgemäß angezeigt, die nachfolgenden E-Mails landeten allerdings im Spam-Ordner des E-Mail-Postfachs. Der Spam-Filter hatte sie fälschlicherweise als Werbung erkannt. Für eine reibungslose Kommunikation sollte man also stets den Spam-Filter kontrollieren und entsprechend einstellen.
Betreut.de setzt auf eine direkte Kommunikation zwischen Dienstleister und Kunde. Hat man als Kunde die gewünschte Putzkraft ausgewählt, empfiehlt die Firma den Austausch der Handynummer für weitere Absprachen.
Qualität und Sicherheit: Vetrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die Werbeversprechen auf den Internetseiten der Anbieter klingen vielversprechend: Bei Book A Tiger durchlaufen die Putzkräfte laut eigenen Angaben einen mehrstufigen Bewerbungsprozess inklusive Einzelgesprächen und Probereinigung, Sicherheit soll durch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses gewährt werden.
Bei Helpling ein ähnliches Bild. Die Firma spricht von einem gründlichen Testprozess und will ihre Putzkräfte persönlich kennenlernen, auch hier wird ein Führungszeugnis verlangt. Auch auf die Qualität legen beide Firmen nach eigenen Angaben viel wert. In der Stichprobe der Haushalts-Check-Redaktion sah das allerdings anders aus. Auswahlgespräche wurden lediglich am Telefon geführt, die Qualifikation als Putzkraft nur mündlich abgefragt. Nachdem das Führungszeugnis versandt wurde, gingen die ersten Putzaufträge schnell ein. Wer am Ende in der Wohnung des Auftraggebers steht, wird von den Firmen nicht überprüft.
Bei Betreut.de setzt man für die Qualitätskontrolle auf ein Bewertungssystem. Die Nutzer können die Putzkraft nach erfolgter Reinigung bewerten. So soll die Qualität der Arbeit kontrolliert werden.
In puncto Sicherheit hat man als Kunde die Möglichkeit, sich die Profilbeschreibung der Putzkraft inklusive Foto anzuschauen.
Wie geht es den Putzkräften mit ihrer Arbeit?
Bei Dienstleistungsvermittlungsplattformen ist der Name Programm. Die Unternehmen sehen sich als reine Vermittler zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Die Reinigungskräfte, die über das Portal vermittelt werden, sind selbständige Kleinunternehmer und arbeiten auf eigene Rechnung. Sie haben somit weder ein Recht auf Urlaub noch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Nach einer Musterrechnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes bleiben der Putzkraft von 12,90 Euro Stundenlohn nach Abzug von 20 Prozent Portalprovision und Krankenversicherungsbeiträgen noch 7,10 Euro. Noch nicht einberechnet sind dabei die Kosten für eine private Altersvorsorge, den Transport zur Arbeit und Kammerbeiträge. Damit liegt die Bezahlung weit unterhalb des Mindestlohns von 9,55 Euro im Gebäudereinigerhandwerk. Gewerkschaften wie der DGB und Verdi kritisieren das Geschäftsmodell der Dienstleistungsvermittlungsplattformen daher mit Nachdruck.
Alternative Mini-Job: Vorteile für beide Seiten
Eine Alternative zu den Modellen der kommerziellen Dienstleistungsvermittlungsplattformen bietet die kostenlose Stellenbörse der Mini-Job-Zentrale. Diese Stellenbörse umfasst Haushaltsjobs – sowohl Minijobs (bis 450 Euro) als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (über 450 Euro) in Privathaushalten. Das System bietet gegenüber den kommerziellen Anbietern den Vorteil, dass Arbeitnehmer, die bei der Mini-Job-Zentrale gemeldet sind, Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Rentenansprüche, und eine Unfallversicherung haben. Außerdem besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Arbeitgeber profitieren von Steuervorteilen und günstigen Abgaben.
Mehr dazu: Jobbörse der Mini-Job Zentrale
Tipps zu Online-Putzdienstleistern:
- Erkundigen Sie sich vor Buchung der Dienstleistung direkt beim Anbieter, ob Ihnen eine ausgebildete Putzkraft geschickt wird. Bei den Dienstleistungsvermittlungsplattformen ist das oft nicht der Fall.
- Sind Sie sich nicht sicher, ob es sich bei dem Online Angebot um eine seriöse Firma handelt, die nach tariflich festgelegtem Mindestlohn bezahlt, können Sie sich beim Bundesinnungsverband der Gebäudedienstleister informieren.
- Schauen Sie in den AGBs des Anbieters nach Stornierungs- und Reklamationsbedingungen, damit Ihnen keine zusätzlichen, versteckten Kosten entstehen.
- Sprechen Sie, wenn möglich, bei Reklamationen die Putzkraft vor Ort an. So lassen sich kleinere Probleme oft schneller klären, als über das Serviceformular der Plattform.
- Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch Kosten für Reinigungskräfte gehören, lassen sich von der Steuer absetzen.