Zielfahndung
In der Polizeidienstvorschrift 384.1 wird Zielfahndung als "eine gezielte, besonders intensive, operative Fahndung nach einzelnen, ausgewählten, per Festnahme gesuchten Straftätern" definiert. Und weiter: "Fahndungsgrundlage sind alle Fakten, die aus dem Lebenslauf, aus besonderen persönlichen Eigenschaften, aus Charakteristiken des persönlichen Umfeldes und aus der Arbeitsweise der Zielperson gewonnen werden können (...) und geeignet sind, den Aufenthaltsort zu bestimmen und die Festnahme zu ermöglichen."
Zielfahnder sind beim Bundeskriminalamt und den einzelnen Landeskriminalämtern angesiedelt. Sie haben die Aufgabe, gesuchte Straftäter mit erweiterten Mitteln und erhöhtem Aufwand zu fassen, und agieren weitgehend selbständig und unabhängig. Sie unterliegen bei ihrer Arbeit einer hohen Belastung, müssen teamfähig, geistig flexibel, körperlich fit und technisch versiert sein.
Zwei Drittel der Zielfahndung bleibt im Inland, der Rest sind Auslandseinsätze. Deutsche Kripobeamte haben im Ausland keine Exekutivfunktion. Die Fahndungsdauer liegt zwischen drei Monaten und mehr als zwei Jahren.
Kommentare