BND-Journalisten-Skandal (BND/ BRD) (1993-1998)
Als Journalisten-Skandal wird die Überwachung verschiedener Journalisten durch den BND zwischen den Jahren 1993 bis 1998 bezeichnet. Der Auslandsnachrichtendienst wollte somit Mitarbeiter aus den eigenen Reihen aufspüren, die Informationen an Reporter weitergaben.
Kameras in Journalistenbüros
Der BND überwachte zum Beispiel den Journalisten Erich Schmidt-Eenboom durch eine auf dessen Büro gerichtete Videokamera sowie durch verschiedene Observationsteams. Die Überwachung wurde von den überwachten Journalisten selbst aufgedeckt. Einem Bericht des Sonderermittlers Schäfer von 2006 zufolge wurden auch Journalisten eigens dafür angeworben, um Quellen anderer Journalisten zu verraten.
Sogar das Kanzleramt war mit der Abhöraktion einverstanden
Darüber hinaus, hörte der BND – laut damaligen Medienberichten – die Telefone mehrerer Journalisten ab. In der anschließenden Untersuchung kam heraus, dass das Kanzleramt von der Journalistenbespitzelung wusste und diese billigte.
Als Folge des Skandals änderte der BND eine interne Richtlinie und erließ ein "Verbot, zum Zwecke der Eigensicherung nachrichtendienstliche Mittel zielgerichtet gegen Journalisten anzuwenden und sie hierfür als nachrichtendienstliche Verbindungen zu nutzen."