»Beim Thema Sicherungsverwahrung muss man der Wahrheit ins Augen blicken: Jeder Sicherungsverwahrte hat ein Recht auf Wiedererlangung der Freiheit. Der Staat muss ihm nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dabei helfen, vor allem durch nachdrückliche Therapieangebote und durch eine intensive Vorbereitung auf ein Leben außerhalb von Sicherungsmauern. Es bleibt dabei aber immer ein Risiko bestehen, denn Gutachter können in der Gefährlichkeitseinschätzung irren.
100 prozentige Sicherheit könnte es nur geben, wenn jeder Sicherungsverwahrte für den Rest seines Lebens weggesperrt würde, unabhängig von gutachterlich festgestellten Persönlichkeitsveränderungen. Das lässt das Verfassungsgericht nicht zu, und das will auch die GdP nicht. Wir setzen auf eine Modernisierung des Strafvollzuges, denn Therapieangebote müssen während der Strafhaft viel stärker angeboten und wahrgenommen werden.
Darüber hinaus brauchen wir ein Netz von ambulanten Nachsorgeeinrichtungen, mit denen entlassene Sicherungsverwahrte betreut werden. Die Vorbereitung der Sicherungsverwahrten auf ein regelkonformes Leben und auch die Nachbetreuung sind aber nicht Aufgabe der Polizei.«
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