»Die Sicherungsverwahrung bleibt umstritten, solange die Möglichkeit für einen Weg der Straffälligen zurück in die Gesellschaft nicht geregelt ist. In geeigneten Fällen kann die ambulante Betreuung durch die Führungsaufsicht eine Alternative darstellen.
Schwere Straftaten müssen geahndet werden, aber jeder Straffällige muss auch eine Chance bekommen, wieder in die Gesellschaft zurückzukehren. Dazu bedarf es einer effektiven Vorbereitung auf die Entlassung, mit einem System von Hilfe und Kontrolle und einer stufenweise Reintegration. Die Führungsaufsicht kann die ambulante Betreuung in Form von Hilfe und Kontrolle verantwortungsvoll ausführen. Diese Aufgaben werden durch qualifizierte Bewährungshelfer/innen – unter Aufsicht des Gerichtes – wahrgenommen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
1. Trotz der Gefährlichkeit der Klientel, der Notwendigkeit von Kontrolle und der Schaffung eines Zwangskontexts, ist festzuhalten, dass Angebote auf freiwilliger Basis deutlich risikosenkend wirken können. Ein beachtlicher Teil der Klientel ist durchaus bereit, sich in Übergangswohnheime und Einrichtungen des betreuten Wohnens zu begeben.
2. Der Umgang mit gefährlichen Straftätern wird schon seit langem von den ambulanten Sozialen Dienste der Justiz praktiziert, wie mit Probanden der Führungsaufsicht, Entlassenen aus den Forensischen Psychiatrien, Sexualstraftätern und durch die Einbindung in landesweite Überwachungsprogramme.
3. Die Übergänge zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung sind weiter verbesserungsbedürftig, obwohl die Bundesländer schon viele positive Veränderungen vorgenommen haben. Das Entlassungs- und Übergangsmanagement muss verstärkt ausgebaut werden, um ein "Entlassungsloch" zu verhindern und Rückfälligkeit zu reduzieren.
4. "Kontroll- und Hilfekonferenzen" sind eine sinnvolle und effektive Maßnahme, um die Hilfe zu koordinieren und die Überwachung mit den beteiligten Institutionen abzustimmen.
a) Die Spezialisierung der Mitarbeiter/innen und die Entwicklung von Betreuungs- und Kontrollprogrammen haben sich als effizient erwiesen.
b) Die Entwicklung von Betreuungsprogrammen mit entsprechender Personalausstattung ist notwendig. Die Betreuungsdichte sollte bei dieser Klientel mit 15 – 25 Probanden pro Bewährungshelfer eine intensive Arbeit ermöglichen.
5. Die elektronische Überwachung kann sinnvoll sein, sollte aber nicht suggerieren, dass damit eine absolute Sicherheit erreicht wird. Ein entsprechendes bundesweites GPS-System ist durch die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Anwendung, aber die überwachten Fälle sind (noch) äußerst gering.«
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