Kennzeichnung von Lebensmitteln

Tim Mälzer
Tim Mälzer möchte wissen, was er genau kauft. | Bild: NDR

  • Lebensmittel sind oft sehr schlecht gekennzeichnet. Wir Verbraucher werden über die genaue Herkunft unsere Nahrung meist im Dunkeln gelassen. Die Gesetzgebung ist schwammig und verlangt keine wirkliche Transparenz und Zurückverfolgbarkeit der Ware.

  • Nur bei unverarbeiteten Produkten muss die Herkunft ausgewiesen werden. Bei "italienischen" Dosentomaten, zum Beispiel, reicht es, wenn sie in Italien abgepackt wurden. Die Tomaten selbst stammen oft aus China.

  • Auch 80 Prozent aller Erdbeeren in Fruchtzubereitungen kommen aus China, ebenso wie Apfelsaft aus Konzentrat, ohne dass das auf der Packung stehen muss. Einige Unternehmen wie Schwartau klären auf der Interseite über die Herkunft ihrer Früchte auf.

  • Manchmal nimmt die unklare Kennzeichnungspflicht absurde Züge an: Derzeit läuft ein Verfahren der Wettbewerbszentrale, das klären soll, ob Champignons, die im Ausland gezüchtet wurden und dann auf mobilen Gewächshäusern kurz vor der Ernte nach Deutschland gebracht werden, als deutsche Champignons bezeichnet werden dürfen.

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